Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!
Verfasst: Di 10. Jul 2007, 00:20
Moin Leute,
nach dem ja mein Rocco magels Bodenfreiheit stillgelegt wurde (14 Zoll mit Niederquerschnitt und dann noch ein Gewindefahrwerk) sagten die Mir ich müsste 50cm vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante haben.
Ein Dekra Mitarbeiter sagte mir das müsste so sein bei Autos ab Baujahr 89 oder 90.
Meiner ist BJ 90, aber alle 2er Sciroccos wurden ja so mit den Scheinwerfern schon ab 09/ 1981 gebaut und dann ist das doch schon wieder komisch das es jetzt bei einem der letzten auch so sein muß obwohls sowas damals noch garnicht gab.
Genauso das Problem mit der Kennzeichenhöhe.
Also was ist Fakt kann mal einer 100% Klartext reden. Vielleicht gibts dazu ja auch nen Paragrafen wo das was drüber ausgesagt wird! Wäre schön wenn jemand diesen Wortlaut hier her kopieren könnte so das ich mich auf diesen berufen kann wenns Probleme beim Tüv gibt.
Meine Bodenfreiheit hab ich ja jetzt wohl 8cm vieleicht sogar etwas (hoffe ich mal oder) mehr und deshalb hab ich auch riesen Luftlöcher im Radhaus mit den kleinen 14 Zoll, weswegen die ja jetzt auch verkauft werden sollen. Kann mir ja noch ne Ramme dran bauen dann hab ich nen Scirocco Country gröhl (bloß nicht dann geh ich von der Welt).
Meine Scheinwerferunterkante lag meine ich jetzt bei 46cm sowas.
Wo liegt die eigendlich bei einem orginalen Scirocco GT2 der nicht tiefer ist???? Hätte ich das mal vorher gemessen bevor ich das olle Fahrwerk reingebaut habe.
Also Leute ich bin dankbar für Eure Mühe bzw Euren Antworten.
Gruß Marko
nach dem ja mein Rocco magels Bodenfreiheit stillgelegt wurde (14 Zoll mit Niederquerschnitt und dann noch ein Gewindefahrwerk) sagten die Mir ich müsste 50cm vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante haben.
Ein Dekra Mitarbeiter sagte mir das müsste so sein bei Autos ab Baujahr 89 oder 90.
Meiner ist BJ 90, aber alle 2er Sciroccos wurden ja so mit den Scheinwerfern schon ab 09/ 1981 gebaut und dann ist das doch schon wieder komisch das es jetzt bei einem der letzten auch so sein muß obwohls sowas damals noch garnicht gab.
Genauso das Problem mit der Kennzeichenhöhe.
Also was ist Fakt kann mal einer 100% Klartext reden. Vielleicht gibts dazu ja auch nen Paragrafen wo das was drüber ausgesagt wird! Wäre schön wenn jemand diesen Wortlaut hier her kopieren könnte so das ich mich auf diesen berufen kann wenns Probleme beim Tüv gibt.
Meine Bodenfreiheit hab ich ja jetzt wohl 8cm vieleicht sogar etwas (hoffe ich mal oder) mehr und deshalb hab ich auch riesen Luftlöcher im Radhaus mit den kleinen 14 Zoll, weswegen die ja jetzt auch verkauft werden sollen. Kann mir ja noch ne Ramme dran bauen dann hab ich nen Scirocco Country gröhl (bloß nicht dann geh ich von der Welt).
Meine Scheinwerferunterkante lag meine ich jetzt bei 46cm sowas.
Wo liegt die eigendlich bei einem orginalen Scirocco GT2 der nicht tiefer ist???? Hätte ich das mal vorher gemessen bevor ich das olle Fahrwerk reingebaut habe.
Also Leute ich bin dankbar für Eure Mühe bzw Euren Antworten.
Gruß Marko