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Dringend Auskünfte über die besagten 50cm bei der Scheinwerferunterkante usw!

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 00:20
von Scirocco Dreams
Moin Leute,

nach dem ja mein Rocco magels Bodenfreiheit stillgelegt wurde (14 Zoll mit Niederquerschnitt und dann noch ein Gewindefahrwerk) sagten die Mir ich müsste 50cm vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante haben.

Ein Dekra Mitarbeiter sagte mir das müsste so sein bei Autos ab Baujahr 89 oder 90.

Meiner ist BJ 90, aber alle 2er Sciroccos wurden ja so mit den Scheinwerfern schon ab 09/ 1981 gebaut und dann ist das doch schon wieder komisch das es jetzt bei einem der letzten auch so sein muß obwohls sowas damals noch garnicht gab.

Genauso das Problem mit der Kennzeichenhöhe.

Also was ist Fakt kann mal einer 100% Klartext reden. Vielleicht gibts dazu ja auch nen Paragrafen wo das was drüber ausgesagt wird! Wäre schön wenn jemand diesen Wortlaut hier her kopieren könnte so das ich mich auf diesen berufen kann wenns Probleme beim Tüv gibt.

Meine Bodenfreiheit hab ich ja jetzt wohl 8cm vieleicht sogar etwas (hoffe ich mal oder) mehr und deshalb hab ich auch riesen Luftlöcher im Radhaus mit den kleinen 14 Zoll, weswegen die ja jetzt auch verkauft werden sollen. Kann mir ja noch ne Ramme dran bauen dann hab ich nen Scirocco Country gröhl (bloß nicht dann geh ich von der Welt).

Meine Scheinwerferunterkante lag meine ich jetzt bei 46cm sowas.

Wo liegt die eigendlich bei einem orginalen Scirocco GT2 der nicht tiefer ist???? Hätte ich das mal vorher gemessen bevor ich das olle Fahrwerk reingebaut habe.

Also Leute ich bin dankbar für Eure Mühe bzw Euren Antworten.

Gruß Marko

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 05:58
von GTX
1. Originale Sciroccos liegen oberhalb der 50cm
2. Gilt die 50cm Regelung für alle Fahrzeuge deren Erstzulassung nach dem 1.1.1988 liegt. NICHT ERTEILUNG DER ABE !
3. Mit ein bischen googlen findet man das hier:
http://www.tuv.com/web/media_get.php?me ... ileid=2532

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 07:25
von Vibes Scirocco II GT
wie gesagt wurde 1.1.88 alles vorher kann sotief wie sie wollen...

es gibt den weg das du eine "Änderung der Betriebserlaubnis" beantragst da entscheidet der landkreis dann ob die es dir bescheinigen das du die scheinwerfer und das kennzeichen weiter unten als die mindest angaben haben darfst oder ob nur die scheinwerfer tiefer sid und du das kennzeichen verlegen musst...

dieses hättest du auch gefunden wenn du in der FAQ suchst ;)

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 11:44
von Vibes Scirocco II GT
Deep_Silence hat geschrieben: Mit dem restlichen Text zusammen heißt das dann das alle Autos mit EZ ab dem 1.1.88 eine Höhe von 50cm zur Scheinwerferunterkante haben müssen .

Es sei denn du machst nen antrag auf "Änderung der Betriebserlaubniss" und bekommst diesen durch musst mal beim TÜV nachfragen wie du das machst ;)

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 11:53
von Scirocco Dreams
Na toll ich sehe schon ich brauch noch vorn Tüv meinen neuen Felgen. Hab auf son Geländewagen mit Skateboardbereifung kein Bock.

Danke an Euch. Werd mal beim Landkreis anfragen wegen der Sache Änderung.

Gruß Marko

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 11:59
von GTX
@Vibes
Klingt ja toll! Hast du Beweise?
Hast du sowas schwarz auf weiss gesehen? Wie hoch ist die "Erfolgsquote" beim Amt?

Ich wüßte nicht, wieso das Amt sowas ausstellen sollte, gibt ja keine plausible Begründung, außer privater Vorliebe.

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 13:14
von Maik
50 cm ab lichtaustrittskante...da gewinnt man glatt nen zentimeter und es lassen sich alle prüfer drauf ein...schaut euch mal die scheinwerfer an dann wisst ihr was ich meine...mit gt scheinwerfer gewinnt mann sogar 2 bis 2,5 cm...geht aber nur für fahrzeuge bei denen keine leuchtweiten regulierung pflicht ist,das mit den gt scheinis...

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 16:02
von Vibes Scirocco II GT
@GTX ja ich habe es beim bekannten auf dem papier gesehen mit dem rocco ist das noch relativ einfach da es ihn auch mit der alten regelung gibt ;)

was für ne quote das ist kA aber anfragen beim tüv was das kostet nen antrag is für normal ja umsonst und daher würde ich es dann versuchen...

Rückleuchten!!!!

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 17:06
von Stoke
Wo wir hier schon mal grade beim Thema Beleuchtung sind: Wie is denn das mit der NSL??? Hab mal gehört, das Fahrzeuge vor Erstzulassung ´91 prinzipiell keine brauchen! Stimmt das??

Mfg

PS: Wollte dafür nicht extra nen Fred aufmachen!

Verfasst: Di 10. Jul 2007, 17:28
von Vibes Scirocco II GT
siehe erste antwort den link auf seite 8 stehts dann ;)