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Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Di 2. Jan 2007, 01:10
von Mindhack
Hy leute!

Guckt mal hier:

http://www.stevkan.com/79tafront.jpg

Kommt doch hin oder ? :-)

Wobei ich gleich mal beim Thema Trans-Am bin...gibts eigentlich nen schöneren Wagen außer unsere Rocco's und den Trans-Am?

Ich find den einfach nur :geil:

Wollt ich mal loswerden... :-) )

Gruss Sören

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Di 2. Jan 2007, 02:11
von GTX
Das sieht einfach verdammt nach US-Funzeln aus mit denen man nichts sieht auf der Straße und die nicht zugelassen sind in D.

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Di 2. Jan 2007, 06:56
von dr.scirado
...und normalerweise macht der dirk solche threads direkt zu :hihi:

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Di 2. Jan 2007, 07:35
von 76er GTI
@Dirk

Wie ist das mit den Amis, die in D zugelassen sind, die haben auch kein E-Prüfzeichen, oder?

Gruss
Oli

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Di 2. Jan 2007, 10:11
von Rocco-GT2
@Oli: Das ist erlaubt, hatte mal Email Kontakt mit dem KBA und mich erkundigt. Ich wollte wissen ob man irgendwie auf diesem Wege auch die Angel Eyes für den Rocco zugelassen bekommt. Ich schau nachher mal nach den Email und poste sie dir...

EDIT:

Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahr-zeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.

Für Fragen im Zusammenhang mit Einzelfahrzeugen bzw. Änderungen an im Verkehr befindli-chen Fahrzeugen sind im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Bundesländer zuständig. Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist insofern Ihre Zulas-sungsbehörde vor Ort.

Unabhängig von der Zuständigkeit möchte ich Ihnen folgenden Hinweis geben.
Dieser Scheinwerfer wäre in Deutschland nur an amerikanischen Importfahrzeugen zulässig, wenn es sich um ein Originalersatzteil des Fahrzeugherstellers handelt und dieses Teil in der Wirkung mit dem ersetzenden Teil gleich ist.
Das Feilbieten dieses Scheinwerfers in Deutschland für andere Fahrzeuge ist unzulässig und kann nach § 23 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Geldbußen belegt werden.
Für das Feilbieten derartiger Scheinwerfer in Deutschland wäre ein in Deutschland anerkanntes Genehmigungszeichen erforderlich.
EG-Typgenehmigungen oder ECE-Genehmigungen für derartige Scheinwerfer bzw. lichttechni-sche Einrichtungen kann der Hersteller bei den entsprechenden Genehmigungsbehörden bean-
tragen, wenn die dazu notwendigen technischen Prüfungen durch einen akkreditierten Techni-schen Dienst vorliegen und die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hab da direkt nachgefragt ob es möglich wäre die Angel eyes in D an nem Rocco zuzulassen.
Vielleicht erklärt die Email es dir etwas. Teile ohne E-Zeichen sind nur an Importfahrzeugen zulässig und deshalb sind auch die Importfahrzeuge mit den Teilen.
So wie ich es verstanden habe wären aber z.B. die Angel Eyes in D an nem Amerikanischan Fahrzeug auch nicht zulässig, da sie keine originalen teile des Fahrzeughersdtellers sind...



Beitrag bearbeitet (02.01.07 12:22)

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Do 18. Jan 2007, 18:36
von 76er GTI
Danke Robert, für die Infos.

Gruss
Oli

Re: Sieht mir stark nach GT-Scheinwerfern aus...

Verfasst: Fr 19. Jan 2007, 22:21
von Rocco-GT2
Kein Pronlem, gern geschehen! :zwinker: