Fahrerflucht und trotzdem nicht bestraft
Verfasst: Do 21. Dez 2006, 09:16
Hallo,
auf der Weihnachtsfeier setze sich gestern abend unser Geschäftsfeldleiter zu uns und erzählte eine Story, die seinem Sohn passiert ist. Sie lässt leider wieder Zweifel an unserer Rechtssprechung aufkommen.
Sein Sohn wurde mit seinem Golf 3 auf der Autobahn von einem Porsche rasiert, der mit seinem Spiegel seine Seite von vorn bis hinten verkratzte. Der Porsche gab sofort Gas und verschwand. Da er das Kennzeichen hatte erstattete er Anzeige. Die Polizei stellte fest, dass der Porsche einem Arzt aus Bergheim gehörte, dessen Sohn war damit gefahren, seine Freundin war Beifahrerin. Da war im März diesen Jahres!
Der Vater gab seinem Sohn das Vorbild "Du hast zwar Mist gebaut aber wir machen mal einen auf dicke Hose, weil wir ja Kohle haben", so ging es weiter:
Die Sache wurde dann nicht über die Versicherung abgewickelt, sondern es kam Post von einem Rechtsanwalt des Arztes. Der Sohn meines Chefs hätte links rübergezogen, so dass der Porsche ihn rasierte, der Porschefahrer hätte dann im Rückspiegel die Drohgebärden des Sohnes gesehen und hätte aus Angst verdroschen zu werden nicht angehalten, er wäre sogar längere Zeit vom Geschädigten verfolgt worden und konnte sich nur durch seinen schnelleren Wagen dem entziehen. Das bestätigten sowohl der Fahrer als auch seine Freundin. Das Schreiben enthielt zudem eine Anzeige wegen Beleidigung ("Stinkefinger"), der Anwalt drehte also den Spiess um und ging zum Angriff über. Der RA nutzte zudem alle Mittel um die Sache endlos in die Länge zu ziehen. Der Rückspiegel des Porsche war zudem schon vor Eintreffen der Polizei beseitigt worden, er wäre angeblich schon vorher abgebrochen.
Nach einem halben Jahr kam es schliesslich letzten Monat zum Prozess der SO endete:
Es kam zu einem Vergleich: Es konnte nicht nachgewiesen werden, wer nun wem in die Karre gefahren sei, ebenso konnte der Fahrer des Golfs nicht nachweisen, dass er keine Drohgebärden gemacht habe. Der Golf Fahrer muss den Schaden von rund 2000€ (Kratzer und Riefen) selbst bezahlen. Beide Fahrer wurde zudem zu einem Bussgeld verdonnert wegen verkehrsgefährdendem Verhalten. Die Anzeige wegen Beleidigung wurde fallengelassen.
Was sagt uns das? Mit genug Kohle und einem guten RA kann man Mist bauen und wird dafür nicht mal belangt!
Beitrag bearbeitet (21.12.06 09:23)
auf der Weihnachtsfeier setze sich gestern abend unser Geschäftsfeldleiter zu uns und erzählte eine Story, die seinem Sohn passiert ist. Sie lässt leider wieder Zweifel an unserer Rechtssprechung aufkommen.
Sein Sohn wurde mit seinem Golf 3 auf der Autobahn von einem Porsche rasiert, der mit seinem Spiegel seine Seite von vorn bis hinten verkratzte. Der Porsche gab sofort Gas und verschwand. Da er das Kennzeichen hatte erstattete er Anzeige. Die Polizei stellte fest, dass der Porsche einem Arzt aus Bergheim gehörte, dessen Sohn war damit gefahren, seine Freundin war Beifahrerin. Da war im März diesen Jahres!
Der Vater gab seinem Sohn das Vorbild "Du hast zwar Mist gebaut aber wir machen mal einen auf dicke Hose, weil wir ja Kohle haben", so ging es weiter:
Die Sache wurde dann nicht über die Versicherung abgewickelt, sondern es kam Post von einem Rechtsanwalt des Arztes. Der Sohn meines Chefs hätte links rübergezogen, so dass der Porsche ihn rasierte, der Porschefahrer hätte dann im Rückspiegel die Drohgebärden des Sohnes gesehen und hätte aus Angst verdroschen zu werden nicht angehalten, er wäre sogar längere Zeit vom Geschädigten verfolgt worden und konnte sich nur durch seinen schnelleren Wagen dem entziehen. Das bestätigten sowohl der Fahrer als auch seine Freundin. Das Schreiben enthielt zudem eine Anzeige wegen Beleidigung ("Stinkefinger"), der Anwalt drehte also den Spiess um und ging zum Angriff über. Der RA nutzte zudem alle Mittel um die Sache endlos in die Länge zu ziehen. Der Rückspiegel des Porsche war zudem schon vor Eintreffen der Polizei beseitigt worden, er wäre angeblich schon vorher abgebrochen.
Nach einem halben Jahr kam es schliesslich letzten Monat zum Prozess der SO endete:
Es kam zu einem Vergleich: Es konnte nicht nachgewiesen werden, wer nun wem in die Karre gefahren sei, ebenso konnte der Fahrer des Golfs nicht nachweisen, dass er keine Drohgebärden gemacht habe. Der Golf Fahrer muss den Schaden von rund 2000€ (Kratzer und Riefen) selbst bezahlen. Beide Fahrer wurde zudem zu einem Bussgeld verdonnert wegen verkehrsgefährdendem Verhalten. Die Anzeige wegen Beleidigung wurde fallengelassen.
Was sagt uns das? Mit genug Kohle und einem guten RA kann man Mist bauen und wird dafür nicht mal belangt!
Beitrag bearbeitet (21.12.06 09:23)