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auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 10:06
von Rocco´82
Hab da mal ne frage, wenn ich nu von den grünen gelasert werde, 500m später aber erst rausgeholt werde, muss der typ mit dem laser dann zu mir laufen wegen der beweislast??
Haben gestern in schwerin nen polizisten hinter ner litfaßsäule gesehen, der gelasert hat. Etwa 1,5 km später wurden die autos erst rausgewinkt.
Ich könnte ja sagen, ne ich glaub ihnen das nicht....muss der dann das teil hinterher tragen um das zu zeigen??
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 10:09
von Günni
Nein, er steht da ja nicht alleine.
Hat im Normalfall einen Kolegen neben sich stehen als Zeugen.
Oder die haben eine Videokammera mit am Laser.
Gruß Günni
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 17:52
von Giugiaro
So kenne ich das auch!
Wenn dann keine Videokammera den Vorgang incl. gefahrener Geschwindigkeit aufzeichnet, haben die eh, wenn die Sache irgendwann vor Gericht geht, verloren.
Zeig mir mal den Beamten als Zeugen, der sich dann noch Monate später an die Einzelheiten des Vorgangs erinnert.
Ein Bekannter von mir hatte so einen Fall und dessen Anwalt hat den Zeugen so auseinander genommen und unsicher gemacht, daß der nicht mehr wußte, was an dem Tag mit welchem Fahrzeug passiert ist.
Ganz abgesehen davon:
500m Entfernung zum lasern?
Die Teile streuen schon bei 350m in eine Breite von 3,5m!!!
Mich hat die Rennleitung vor 2 Jahren mal gelasert. Zugegeben, ich war zu schnell, aber irgendwie hat der Laser nix oder was utopisches angezeigt.
Na jedenfalls haben die mich trotzdem erstmal raus gewunken und gesucht, gesucht und gesucht. So mit Haube auf, ins Grill und unter die Stoßstange geschaut. Irgendwann waren die dann fast fertig als ich meinte, was suchen Sie denn da.
Antwort war: den Laserblinder!
Den gabs aber nicht, warum auch?

Der Rocco ist halt auf diese Entfernung (350m) schlecht zu lasern. Und erst recht mit nem 60er Fahrwerk!
Zähneknirschend haben die mich dann weiter fahren lassen.
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 17:09
von Stephan
Mal was von mir dazu,
rausziehen später ist absolut in Ordnung, soweit es passt. Beim Lasern stehen immer 2 Beamte am Gerät. Einer mißt und der 2. dokumentiert alles. Er liest auch vom Gerät ab. Wann man den Betroffenen anhält ist vom Verkehr abhängig. Wir immer da gemacht, wo es passt. Auf Landstraßen messen wir auch oft im 70er Bereich, natürlich nur, wenn eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Verkehrsbedingt wird dann im folgenden Ort angehalten.
Desweiteren: es gibt verschiedene Geräte. Das aktuelle Gerät(Riegl FG 21P), das wir benutzen, mißt in Entfernungen von 30-1000m. Es hat bei 1000m eine Streuung von 2,5m. Da es auf Digitalbasis funktioniert ist eine Fehlmessung weitestgehend ausgeschlossen. Pro Messung werden ca. 1Mio. Meßimpulse ausgeschickt. Mal zum Vergleich, das alte Riegl LR 90 hat nur 1000 Meßimpulse ausgeschickt und war nur bis 500m meßgenau. Bei 500m streut das neue Riegl FG 21P übrigens gerade 1,25m breit.
Ach ja, und wegen dem vorzeigen der Werte, das Vorzeigen ist kein Muß. Wenn man die Werte aber sehen möchte, sollte man das gleich sagen (wird dann über Funk weitergegeben) und dann nochmal zu den Beamten hinfahren, die gemessen haben.
Beitrag bearbeitet (29.03.05 20:28)
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 19:17
von Rocco´82
>>und dann nochmal zu den Beamten hinfahren, die gemessen haben.
Wird man dann aufs neue gemessen??

)

Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 20:57
von Giugiaro
Und man sollte warten bis der nächste gemessen wurde, dann sind für die Rennleitung die Werte als beweis futsch!!! :aetsch:
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Di 29. Mär 2005, 21:51
von Stephan
Nö, das wird ja notiert und gilt dann als Urkunde!!!
Außerdem ist da noch der Personalbeweis der 2 Beamten. Der reicht ebenfalls locker aus...
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mi 30. Mär 2005, 15:12
von Vampire2030
na toll. zwei polis und einer dient als zeuge, welcher polizist haut den den anderen in die pfanne. ich meine wenn der eine das sagt, dann wird der andere bestimmt nicht das gegenteil behaupten....... oder?
gruß stephan
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mi 30. Mär 2005, 19:53
von Stephan

, was auf dem Blatt steht zählt erst mal.
Re: auch Rechtliche Frage zum Lasern der Polizisten
Verfasst: Mi 30. Mär 2005, 20:29
von Rocco´82
ja so ist das, kann man nichts machen. also leute immer die augen offen halten nach kleinen grünen männchen die sich in der ecke rumtreiben *g*
apropo....haben heute auf der B4 einen Blittzer gesehen...son kleiner starenkasten auf 3 beinen....auf der anderen seite auf ner verkehrsinsel n großer grüner bulli...davor 2 sonnenliegen und was lag da drauf und sonnte sich??? na? Wer weiß es??