Piraterie
Verfasst: Mo 18. Dez 2006, 05:14
....hallo Leuts, hab mal ne Frage an euch, die mir bis jetzt keine Ruhe lässt
also, es hat sich wie folgt zugetrage.
Ein geuter Kumpel von mir, is leidentschaftlicher sauger. Er zieht sich die Filme mithilfe von LimeWire aus dem Netz. Vor ´kurzem hat er sich, wo ist Fred runtergeladen, obwohl dieser noch im Kino läuft. Jetzt wurde er beim Downloaden erwischt. Da er die IP Adresse zurückverfolgen konnte, ü+ber welchen PC er dieseDatei geloadet hatte, kam heraus, das es der Zentrale überwachungsrechner der Polizei Leipzig war. Nunmehr, bei seinen Verfolgungen kam widerrum heraus, das diese ebanfalls den Film aus dem Net gesaugt hatten, und diesen zur Illgealen downloading von ihrem Zentralrechner ins Internet stellten, um dadurch andere widerrum die zu erwischen, die das selbe taten wie sie selbst. In irgend einem sinne haben sich diese Personen für mich auch strafbar gemacht, oder nicht??? Das wurde dann auch an die große Glocke gehangen, und es erschien unter einem mittelgroßem Artikel in der Leipziger Gazette. Nach wievor, weigert sich die dortige Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen die beschuldigten zu stellen.
Was ist eure Meinung zu dem ganzen??
Und die, die jetzt mit dem Ausdruck kommen wollen, "hätte er halt nicht downloaden dürfen, oder hätte er sich den Film hlt im Kino angesehen, bitte nich Poasten!!! DANKE
Mir gehts in diesem Thread eigentlich nur, wie die momentane Rechtslage dabei aussieht! ! Sie haben ja, genauso gegen diese verfasste Gestz verstoßen wie er, und es kommen keine rechtlichen Folgen für die beteiligten Personen....ich dachte, gleiches Recht für alle???
Beitrag bearbeitet (18.12.06 05:25)
also, es hat sich wie folgt zugetrage.
Ein geuter Kumpel von mir, is leidentschaftlicher sauger. Er zieht sich die Filme mithilfe von LimeWire aus dem Netz. Vor ´kurzem hat er sich, wo ist Fred runtergeladen, obwohl dieser noch im Kino läuft. Jetzt wurde er beim Downloaden erwischt. Da er die IP Adresse zurückverfolgen konnte, ü+ber welchen PC er dieseDatei geloadet hatte, kam heraus, das es der Zentrale überwachungsrechner der Polizei Leipzig war. Nunmehr, bei seinen Verfolgungen kam widerrum heraus, das diese ebanfalls den Film aus dem Net gesaugt hatten, und diesen zur Illgealen downloading von ihrem Zentralrechner ins Internet stellten, um dadurch andere widerrum die zu erwischen, die das selbe taten wie sie selbst. In irgend einem sinne haben sich diese Personen für mich auch strafbar gemacht, oder nicht??? Das wurde dann auch an die große Glocke gehangen, und es erschien unter einem mittelgroßem Artikel in der Leipziger Gazette. Nach wievor, weigert sich die dortige Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen die beschuldigten zu stellen.
Was ist eure Meinung zu dem ganzen??
Und die, die jetzt mit dem Ausdruck kommen wollen, "hätte er halt nicht downloaden dürfen, oder hätte er sich den Film hlt im Kino angesehen, bitte nich Poasten!!! DANKE
Mir gehts in diesem Thread eigentlich nur, wie die momentane Rechtslage dabei aussieht! ! Sie haben ja, genauso gegen diese verfasste Gestz verstoßen wie er, und es kommen keine rechtlichen Folgen für die beteiligten Personen....ich dachte, gleiches Recht für alle???
Beitrag bearbeitet (18.12.06 05:25)