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Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 11:24
von rocco-olli
Hi zusammen,

neulich wurde n Kumpel von mir von den Kollegen in grün kontrolliert.

Halt aufs Übliche (Papiere, Verbandskasten usw.)

Allerdings verlangte der Beamte auch die CDs.
Waren natürlich gebrannt, aber der Herr wollte die Orginale dazu sehn.

Das End vom Lied war dann so, dass mei Kumpel mit Polizei heimfahrn musste und die Orginale vorzeigen.

Mein Kumpel hatte Glück weil er die Orginale hatte und die Andere nur fürs Auto gebrannt hat.

Mich würde es interessieren was passiert wär wenn die CD komplett ausm Netz gezogen wär, oder wenn ma des Orginal net vorzeigen kann.

Hätten die dann den PC kontrollieren dürfen? :gruebel:

Muss ma die dann ins Haus lassen? :gruebel:

Gruß Oliver



Beitrag bearbeitet (16.11.06 11:25)

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 11:50
von Kerstin
das klingt interessant da stell ich mich mal mit an.

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 11:58
von matze_53b
:erstaunt:
hab ich noch nicht mitbekommen, dass es der rennleitung mittlerweile schon sooo langweilig is... :hihi:

würd ich aber auch gerne wissen, wie das in so nem fall ist!

:wink:
matze

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 12:51
von Scirrado
reinlassen brauchst du die erst mal nicht aber im rahmen der raubkopien kontrolle werden die dann mit sicherheit die kripo einschalten.

das thema ging doch lang und breit durch die medien und es werden bundes weit solche und ähnliche kontrollen gemacht.

sollte eigendlich jeder mitlerweile wissen das jede gebrannte cd die nicht von einer eigenen cd zur eigenen benutzung gebrannt wurde im grunde illegal und verboten ist.

gruß

jörg

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 13:03
von Sven
Hm....

Man darf seine originalen CDs für's Auto nachbrennen.
Wenn man jetzt aber zu einem späteren Zeitpunkt die Original-CDs verkauft oder die originalen kaputtgehen??? :noidea:
Muss die Kopie dann vernichtet werden?
Muss man für jede CD den Kaufbeleg aufbewahren?
Was macht man bei einer Original-CD, die gebraucht gekauft, nachgebrannt wurde und die dann später kaputt geht?
Soll man die Reste der defekten Original-CD aufbewahren?
Wenn ja, wie lange? :ironie:

Wenn zu Hause nicht zu hunderten nachgebrannte CDs lagern, zu denen die Originale fehlen und es offensichtlich ist, daß die CDs aus illegaler Quelle stammen...
Wie will die Polizei denn nachweisen, daß man die Originale nicht besessen hat?

Wie wird das gehandhabt?

MfG, Sven. :wink:



Beitrag bearbeitet (16.11.06 15:58)

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 14:04
von ajthe1st
nein, reinlassen muss man die nicht.

wenns wirklich soweit kommt, kleine festplatte kaufen, windows drauf und alles so aussehen lassen als wäre es ok. dann können sie euch nichts nachweisen auch wenn es ersichtlich ist das die festplatte neu ist. die alte ist halt eben kaputt gegangen. und natürlich die originale kaufen.
kommt man auf jeden fall billiger davon.

gruß christian



Beitrag bearbeitet (16.11.06 14:08)

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 15:40
von smove
Hmm wäre ein Problem bei mir wenn ich die originalen CDs vorlegen müsste, wo ich meine ganze Musik doch von napster, Musicload etc. herbekomme...

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 15:50
von Sven
Ja, das wäre schon der nächste Punkt...
Es gibt ja auch legale Download-Möglichkeiten.
Da hab ich ja auch keine Original-CD...
Ich z.B. lade auch ab und zu etwas kostenpflichtig bei Napster runter.

MfG, Sven. :wink:

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 16:31
von Rocco-GT2
Das dacht ich mir schon lange, was die machen wollen, wenn man sagt, dass man alles von legalen Downloadportalen her hat. Normal müssten dann die ja in der Beweispflicht sein. Man ist erst schuldig, wenn einem die Schuld bewiesen ist...

Re: Gebrannte CDs

Verfasst: Do 16. Nov 2006, 17:28
von typ53fan
Muss ich meinen CD-Wechsler überhaupt öffnen?? Ist nicht unbedingt ein sicherheitsrelevantes oder eintragungspflichtiges Bauteil. Außerdem geht es keinen was an, welche Musik ich höre.

Muss ich dann demnächst auch meine Kontoauszüge mitnehmen um nachzuweisen, dass ich die Rundfunkgebühren für mein Autoradio GEZahlt habe??