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So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Sa 18. Feb 2006, 18:25
von De5oo
Ich hab mal einen ganz interessanten Link gefunden.

http://www.pagenstecher.de/topic117142, ... llkue.html
(wie geht das mit dem verlinken?)

Hat jemand schon die erfahrung mit stilllegungen?
Mir ist es zum Glück noch nicht passiert.

MfG

Re: So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Sa 18. Feb 2006, 18:40
von Günni

Re: So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Sa 18. Feb 2006, 23:38
von Superhobel
Hallo,

habe mir das mal durchgelesen.

Das sind die Ansichten (!) eines Jura Studenten aber das ist kein geltendes Recht.

Beispiel Prüfer Gebühren:
"Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte"

SEINER Ansicht nach! Ich weiss jedoch aus meiner Berufspraxis dass zu dem normalen Stundensatz noch eine ganze Latte an Extras aufschlagbar ist, die das Ganze schnell explodieren lassen. Es gibt ja auch keinen Grund §21 Oldtimer Abnahmen doppelt so teuer wie Normale zu machen aber man macht es eben, wer was Ausgefallenes haben will soll auch ausgefallen dafür bezahlen. (Beispiel: Ein Gutachten, also nur das Wassersiegel-Papier kostet schon pauschal 960€, nur dass die Sekretärin es abtippt)

Nirgends sind Zitate von Gesetztestexten zu finden, die es hieb und stichfest untermauern. Natürlich kann ein Wagen stillgelegt werden, wenn er zB nicht eingetragene Spoiler hat. In dem Moment, wo der Polizist den Wagen anhält hat er die Entscheidungsgewalt, niemand anders. Die Kosten laufen also erstmal auf und wer nicht bezahlt kriegt den Wagen nicht wieder oder kann ihn sich in der Garage anschauen. Der Klageweg ist lang und teuer und wer verliert zahlt ein Vielfaches dessen, was er vielleicht sonst hätte zahlen müssen.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Schuhe, daher läuft bei mir nichts ohne TÜV, alle Dokumente immer im Wagen vorzeigebereit vorhanden, zack....zack.... hier Bitteschön! Und wenn sie mit dem Lesen und der Rumkriecherei unter dem Wagen fertig sind möchte ich gern weiterfahren!



Beitrag bearbeitet (18.02.06 23:40)

Re: So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 16:49
von Fero
> Hat jemand schon die erfahrung mit stilllegungen?
> Mir ist es zum Glück noch nicht passiert.

Im März oder April '95 an der deutsch-österreichische Grenze, am Grenzübergang Freilassing, haben die deutschen Grenzbeamten meinen 19 Jahre alten C-Kadett mit noch 13 Monaten TÜV aus dem Verkehr gezogen. Aber eine Mängelkarte oder sowas habe ich nicht bekommen. Die haben das Auto auf ihre Grube gefahren und haben untendrunter geguckt und geklopft und so und dabei andauernd spöttische Bemerkungen gemacht (guckt mal, wie braun die Bremsflüssigkeit ist [das Auto hat aber noch super gebremst], und hier, da fällt ja schon der Rost runter [war IMHO nur vergammelter Unterbodenschutz]). Die haben sich einen Spaß auf meine Kosten gemacht, und ein gutes Abschleppunternehmen haben sie mit süffisantem Unterton auch gleich empfohlen. Was denn nun konkret an meinem Auto verkehrsunsicher war, haben sie mir nicht verraten.
Ich hatte den Verdacht, die wollten kostenlos an mein Auto, das für ein paar Mark wieder herrichten und dann weiterverkaufen.
Da habe ich mir gedacht, wenn ich von meinem Auto nichts mehr haben darf, soll auch sonst keiner mehr was von haben, und habe die Seitenscheiben und die Scheinwerfer eingeworfen und die Türen verbeult.
Am nächsten Tag kam die Geschichte dann im ORF (Radio), und alles hat gelacht.

Re: So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 17:28
von Darkman78
@Fero :
Ääääh.....du hast bitte was ??????

Re: So kann man sich gegen Behördenwillkür wehren

Verfasst: Di 21. Feb 2006, 11:18
von Fero
> Ääääh.....du hast bitte was ??????
Du hast richtig gelesen, ich habe mein Auto demoliert.
Nun komm, so wild war's auch nicht, hat ja nur 600 DM gekostet. Plus 400 DM an Ersatzteilen (Steuerkette). Dafür habe ich es ein Dreivierteljahr gefahren. Auf der Fahrerseite war die Scheibenkurbelmechanik kaputt (und auch nicht mehr zu reparieren, hab zwei Hölzer unter die Scheibe gestellt), und auf der Beifahrerseite war das Türschloss kaputt. Der Motor war eine 1-Liter-Maschine mit 40 PS. Die allerdings lief und lief und lief...

Nein, ich lasse mir mein Eigentum nicht durch Behördenwillkür stehlen. Das war ein abgekartetes Spiel zwischen Grenzbeamten und Schrotthändler.