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Festigkeitsgutachten ausreichend?

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 07:15
von punchliner
ich hab mit einer firma kontakt aufgenommen die einen verbreiterungssatz gruppe H (einzelnen verbreiterungen an jedem kotflügel) für den 2er baut. laut angabe der firma wird die verbreiterung mit einem festigkeitsgutachten ausgeliefert. ist das eintragen möglich bzw wie aufwendig ist das eintragen solcher teile?

Re: Festigkeitsgutachten ausreichend?

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 10:56
von 53B
Denke mal mit einem Festigkeitsgutachten ist die Eintragung noch leichter als mit einem Materialgutachten. Hab für meine Felgen z.B. auch nur ein Festigkeitsgutachten und damit werden die probemlos eingetragen. Mit einem Material Gutachten wohl eher weniger...
Hoffe das hilft Dir weiter, denke aber das man das in etwa vergleichen kann.

Re: Festigkeitsgutachten ausreichend?

Verfasst: Do 14. Sep 2006, 02:48
von DocRoc
Ich würde das mit dem TüV-Prüfer deines Vertrauens abklären, denn bei Festigkeitsgutachten gilt vom Gesetzgeber die schwammige Aussage
" die Eintragung in die Fahrzeugpapiere liegt im Ermessen des zuständigen Sachverständigen".
Heißt eine klare Regelung gibt's eh nicht.



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Re: Festigkeitsgutachten ausreichend?

Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 10:32
von Eugen
Eine Eintragung ist möglich und wird auch oft vorgenommen, liegt aber im Ermessen des Prüfers. Das Festigkeitsgutachten sagt im Grunde aus, dass die Teile bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Prüfer könnte jetzt noch einen Fahrversuch machen wollen wegen der Aerodynamik und dann würde er die Sachen eintragen. Wenn es blöd läuft, dann verlangt er einige umfassende Tests. Aber das sind eher Einzelfälle und dann geht man eben einfach zu einem anderen Prüfer. Das Gutachten ist also vollkommen ausreichend.

Gruß,
Eugen