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TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Mo 16. Mai 2005, 16:37
von Sascha
Hallo Leute,

hab mir am Samstag ne günstige Scheinwerferreinigungsanlage von nem Ford auf dem Schrott besorgt die sieht wesentlich besser aus als die vom Rocco ;-)
die wollt ich mir einbauen.

Außerdem wollt ich mir noch die LWR vom Rocco (Original-Teil) nachrüsten.

In meinem Schein steht zwar was mit Scheinwerferreinigungsanlage, aber erstens war da nie eine verbaut und zweitens ist es ja nicht die Originale.

Jetzt mal meine Frage muss ich die beiden Sachen eintragen lassen???

Mfg.

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Mo 16. Mai 2005, 17:50
von lumpi
Ich würde mal nein sagen hauptsache es ist beides funktionstüchtig da wird nie einer nachfragen und die liebe polizeimerkt das auch net ...

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 12:29
von SciX
Reinigungsanlage denke ich, muss auch eingetragen werden, wenn sich die Länge des Fahrzeugs ändert.

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 12:34
von Bernd
ich denk wenn eine reinigungsanlage eingetragen ist, wird niemand meckern wenn du die andere ranbaust, wer soll schon wissen wie die damals am rocco aussahen!

gruß
Bernd

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 12:58
von CandidMastro
bei allen meinen Roccos ist die SW Reinigungsanlage eingetragen, hatten aber alle keine drin.. :gruebel:

Wie funktioniert die LWR? Ist das nur ein wiederstand oder ist da auch was mechanisches? Also an meinen scheinwerfern mit und ohne LWR hab ich keine unterschiede erkennen können.

Grüße, Paul

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 13:20
von Teddy
Würde auch sagen, wenn sich die Fahrzeuglänge ändert, muss das ein-
getragen werden.

Grüße

Teddy

Re: TÜV Abnahme notwendig?

Verfasst: Mi 18. Mai 2005, 01:10
von sciroccofreak willi
Es ist nicht die SWR-Anlage eingetragen sondern nur, daß sich die Gesamtlänge auf das angegebene Maß verändert, sofern eine SWR eingebaut ist.

mfg
Willi