Seite 1 von 3

Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 17:18
von Superhobel
Hallo,

aus aktuellem Anlass: Weiss jemand wie gross der Meßwinkel einer Multanova 6F maximal sein darf, um eine gültige Messung zu erbringen? So wie das ausschaut haben sie mich über 3 Fahrbahnen hinweg (Blitzer auf Mittelstreifen) mit ca 25-40 Grad geblitzt, mein Gesicht ist nicht zu sehen hinter der C-Säule und auch das Kennzeichen nur so eben. Ich kann mich gar nicht erinnern wann das war. Ist zwar nur 20 drüber aber trotzdem.......



Beitrag bearbeitet (02.03.07 17:28)

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 18:00
von DocDulittel
Moin,
Meßwinkel weis ich net. War wohl auf der Autobahn oder?

Mich haben se gerade mit 22 drüber in Bremen erwischt ( gut 72 Euronen und einen Punkt - Danke).
Als auf einmal alles rot wurde hab ich noch gedacht, dass die mich garantiert nicht aufs Bild bekommen haben , aber Pustekuchen.

Gruß Michael

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 18:08
von Grauer Bär
Beim Multanova 6F muß nach meinen Informationen
der Meßwinkel 22° betragen. Bei verkürztem Winkel
wird das Tempo zu hoch gemessen.

Gruß

Herbert

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 18:45
von Superhobel
Hallo,

also innerstädtische Strasse, 3 Spuren, Tempo 50, Breite ca 12m. Zuviel: 21 km, 1 Punkt und 73€. Auf dem Bild schaut es aus als wenn die Kamera nahezu 30-45 Grad Winkel links zum Wagen gehabt hätte, daher auch nur meine schöne C-Säule. Einstellung der Multanova: Mittel, also 15m Messdistanz.
Peif auf den Punkt, ist mein erster seit Jahren wieder aber wenn schon, dann erst nach genauer Prüfung der Sachlage. Leider kann ich das Messprotokoll nicht ohne Anwalt einsehen und der kostet Geld, also lässt man es und zahlt wohl, weil man ja nicht beweisen kann, da da was schief gelaufen ist :gruebel:



Beitrag bearbeitet (02.03.07 18:46)

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 19:07
von Günni
Dafür gibts Rechtsschutz :kopfhaue:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 21:26
von Tempest
>gut 72 Euronen und einen Punkt

Sonderangebot :hihi:

Hier in GB wird's gleich teuer: 90 Euro und 3 Punkte. Kann auch teurer werden, sprich ein jahr lang ohne Führerschein. Übrigens, hier sind sie bereits dabei, auch Punkte auf ausländische Führerscheine zu sammeln (ja, auch deutsche), durch Einführung eines "Schattenführerscheins".

Dafür darf man das Messprotokoll aber kostenlos einsehen :-)

Tempest

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 23:23
von Rocco´82
auf der A1 oben gibt es doch nur 2 feste... :hihi:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Fr 2. Mär 2007, 23:37
von All Eyez on me
Ähm....C-Säule ist doch hinten....wie zum Geier wollen die dort Dein Gesicht fotografiert haben??? Du meinst sicher A-Säule (denn die ist die vordere wo Du auch in der Nähe sitzt beim Fahren :hihi: ) oder? :gruebel:

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 11:50
von §§Rocco
Hallo Superhobel,
hast FlaPo.
1 Punkt hört sich ganz harmlos an, ist auch meistens so. Aber: Wenn etwas Neues dazu kommt, zB Beteiligung an einem Unfall und es steht auf der Kippe, ob das Verfahren gegen Dich eingestellt wird, kann dieser eine Punkt den Ausschlag geben und sich negativ auswirken.

Ich halte eine Rechtschutzversicherung und einen Feuerlöscher für unverzichtbares Autozubehör!!!

Gruß Harald

Re: Zulässiger Meßwinkel eines Blitzers?

Verfasst: Sa 3. Mär 2007, 11:59
von GTX
>> Dafür gibts Rechtsschutz

PAH!

Richtige Männer brauchen sowas nicht. Sowas bezahlt man wie ein Mann oder regelt es gleich an Ort und Stelle mit dem Basi.