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An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: So 26. Nov 2006, 15:54
von Bibutz
Also ich habe gestern das originalradio aus meinem BMW, daß ich bei Ebay drinstehen hatte, aus der Auktion rausgenommen und außerhalb an jemanden verkauft, der mir per Benachrichtigung ein gutes Angebot machte. Er kam gestern morgen aus Rastatt nach Koblenz um es abzuholen, habe ihm es auch eingebaut, ihm gezeigt, daß es einwandfrei funktioniert. Bei mir hatte es immer einwandfrei funktioniert und habe es nur wegen Umrüstung auf Navi ausgebaut. Er fragte mich auch nochmal extra, ob es springen würde, ich betonte nochmals, daß es bei mir immer einwandfrei funktionierte.
Ca. 3 Stunden später kam ein Anruf von dem Herrn Hassan ..., daß das Radio andauernd springen würde. Bei der Demonstration des radios zur er schon eine Mappe mit nur gebrannten CDs raus, die die BMW-radios eh nicht mögen, habe es bei mir deswegen ausschließlkich mit originalen betrieben.
Weil ich nicht lange rumstreiten wollte und ich es jederzeit wieder zu dem Preis wegbekomme, was er gezahlt hat, habe ich dann gesagt, er solle es zuschicken und er bekommt sein Geld wieder überwiesen. Das passte ihm aber nicht, da er ja angeblich mit seinem Diesel (verbrauch nach Anzeige 5,4L) einen Anfahraufwand von 100 Euro gehabt habe und die solle ich ihm erstatten. Ich denke das ist nachvollziehbar, daß ich das bestimmt nicht mache, der Versand zu ihm hätte mich gerade mal 3,90 Euro gekostet. daraufhin drohte er mir direkt mit einem Rechtsanwalt, worauf ich dann entgegnete, soll er doch machen, weil ich mich im Recht sehe.
Jetzt bin ich trotz alledem trotzdem die ganze Zeit darüber am nachdenken.
Ich habe ihm noch einen Wisch ausgestellt gehabt mit Seriennummer, Verkaufspreis und dem Zusatz ;-) "Funktionsfähig wie vorgeführt".
Jetzt helft mir bitte mal ein wenig meine Gedanken zu bändigen und sagt mal was ihr davon haltet, wer den Anwalt bezahlt, wenn er wirklich dahin gehen sollte, wer meinen bezahlt, hab keine Rechtsschutz.

Gruß
Thomas

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: So 26. Nov 2006, 16:04
von 53B
Also ich würde mir da keine Sorgen machen, grundsätzlich gilt wer nach bestem Gewissen und Wissen handelt, hat sich nichts vorzuwerfen.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: So 26. Nov 2006, 16:23
von Superhobel
Hallo,

wer etwas bei ebay einstellt sollte die Auktion auch durchziehen, ich ärgere mich echt über Bieter, die kurz vor Ende denn die Auktion löschen bzw. An Hassans, Mehmets, Oktays usw. verkaufe ich eh nichts mehr, das Theater tue ich mir nicht mehr an, die wollen immer Neuware und am besten mit Garantie, rücken Dir mit ihrem Clan auf die Pelle, wenn da ein Kratzer drin ist.

Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung etc werden eh grundsätzlich nicht gezahlt und diese Drohungen mit Anwälten....pfft ist eh nur heisse Luft, weil er mit allen Kosten bis zum Urteil in Vorlage gehen muss und das wird teuer.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: So 26. Nov 2006, 16:32
von brainstormer
Ohne Rechtsanwalt o.ä. zu sein, behaupte ich mal, dass Dir da gar nichts passiert. Du musst das Radio noch nicht einmal zurücknehmen.

Mit evtl verkratzten und dazu gebrannten CDs zu laufen gehört nunmal nicht zu den Standardfunktionen eines CD-Radios, damit kommt er eh nicht durch.

Ansonsten gelten wohl §433 BGB in Verbundung mit §145 ff

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 145
Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

§147
Annahmefrist
(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Als Vertrag gilt dabei auch der mündlich geschlossene Vertrag,logo.
Wenn beide Vertragspartner da zugestimmt haben und Gegenstand,Preis sowie Vertragspartner bekannt waren, kannst Du das locker sehen.



Soviel mal mit meinem angelesenen Laienwissen. Also, immer schön nah rankommen lassen :hihi:

Im übrigen würd ich trotzdem mal ne RS-Versicherung abschliessen. Kostet z.B. bei der DAS für Verkehr-Privat-Beruf-Miete ca 15€/Monat

Wenns dann mal Ärger gibt, seh ich das recht entspannt.



Beitrag bearbeitet (26.11.06 16:36)

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: So 26. Nov 2006, 17:46
von GTX
Etwas OT, aber: Selbstgebrannte Sicherheitskopien :zwinker: springen bei mir auch, wenn ich sie mit zu hoher Geschwindigkeit gebrannt habe. Kannst ja mal den Tip geben, da haben manche Radios echt Probleme mit die zu lesen.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 16:44
von Bibutz
Vielen Dank an euch, das hat mich doch jetzt sehr beruhigt. Da macht man sich Gedanken, obwohl man sich keiner Schuld bewußt ist. Ich hatte ihm auch ausdrücklich gesagt, daß er keine gebrannten CDs nehmen soll. Ich halte euch aber auf dem Laufenden, ob da was gekommen ist.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 18:47
von Andy-GTII
Da er ja das gerät gesehen hat und du ihm ja noch das Angebot gemacht hast, das radio zum preis zurück zu nehmen, kann dir der Typ gar nix! Wenn der keine zeugen hat und du evtl keine, kannst du die schreiben von seinem Anwalt verbrennen. Selbst, wenn die Sache zur Strafanzeige gebracht wird, kannst du hoffentlich beweisen, dass alles funtioniert hat. Aber die Anklage wird eher Fallen gelassen.
Was gegn dich spricht ist: Der Käufer hat immer die Beweispflicht. Also immer Zeugen bei so Sachen dabei haben. vor allem bei so hassahn Atze Typen.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 19:06
von brainstormer
Selbst, wenn die Sache zur Strafanzeige gebracht wird
Wegen welcher Straftat denn? Da ist doch nix.

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 20:00
von Rocco´82
Wernn er das nächste mal anruft, gib ihm doch den Tip, das gebrannte CD´s nicht unbedingt Legal sind und in jeder Betriebsanleitung (zumindest bei Ford und BMW) auch steht, das nur Originale zu verwenden sind.

Deine sicherheitsklausel "gekauft wie vorgeführt" rettet dich außerdem noch, er hat sich damit einverstanden erklärt, hat unterschrieben und es so mitgenommen.

Und sollte doch ein rechtsanwalt mal kommen, kannst du ihm ja noch immer anbieten, das radio zurück zu nehmen

Re: An die Rechtsexperten *Ebay*

Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 20:05
von roccotimes
http://www.clipfish.de/player.php?video ... F8Mg%3D%3D :hihi:

sollte keine Werbung sein, is mir grad beim rumsuchen untergekommen



Beitrag bearbeitet (27.11.06 20:07)