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Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Mi 15. Feb 2006, 20:24
von kuk
Brauch mal dringend eure Hilfe:
Meine Mutter hat heute ihren alten Subaru verkauft (Fahrzeug hat einige Mängel). Sie hat nicht viel dafür bekommen, nur 1000 Euro.
Sie hat ihn an so einen ausländischen Händler verkauft, der an ner Straßenecke Gebrauchtwägen verkauft. Dieser hatte einen vorgedruckten Kaufvertrag, welchen meine Mutte unterschrieben hatte.
Als sie nun zu Hause war hat sie gemerkt, dass auf der Rückseite einige Punkte gedruckt waren, u.A. dieser das der Verkäufer 1 Jahr haftet für Mängel.
Jetzt meine Frage:
Gilt dieser Punkt auch für Privatpersonen (es steht nicht drauf,dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt/Teileträger)?
Wenn ja, was kann sie jetzt machen um diese Situation noch gut zu meistern?
Bitte helft mir/uns schnell.
Danke schonmal,
mfg kuk
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Mi 15. Feb 2006, 20:44
von Kerstin
also als erstes würde ich sagen , erst lesen dann unterschreiben.
wenn du pech hast pocht der mal auf den paragrafen die da sind.
wie das mit dem "gekauft wie gesehen " ist oder "teilespender" weiß ich nicht so genau.
wünsch dir glück
habe auch schon mal n auto fürn 100er an so einen heini verkauft und es kam nie was nach.
als tip für das nächste mal, selber n kaufvertrag haben und ausfüllen.
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Mi 15. Feb 2006, 23:11
von 53B
Also ich sehe da schlechte Karten, als Privatperson muss man sowas ausdrücklich ausschliessen. Wahrscheinlich war der Kaufvertrag jedoch für seine Kunden bestimmt und wird nichts in anspruch stellen.
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Do 16. Feb 2006, 00:51
von Sciroccofan
Ich habe das so in Erinnerung, dass man es ausschließen muss, wenn man keine Garantie / Gewährleistung übernimmt.
Bei Aktionen sieht man mittlerweile immer mehr diesen Satz mit dem Ausschluss ...
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Do 16. Feb 2006, 08:17
von Stephan
Du darfst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Onlinehandel ist etwas völlig anderes als Privatverkäufe ohne Internet.
Ich meine mich zu erinnern(und hoffe, ich werde von unseren Rechtsanwälten nicht gliech wieder in der Luft zerissen), dass Privatpersonen bei Verkäufen von Fahrzeugen grundsätzlich keine Garantie übernehmen müssen, sondern dass das nur für Händler gilt.
Daher wäre der Paragraph/Absatz in diesem Vertrag dann nichtig.
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Do 16. Feb 2006, 20:04
von De5oo
Also hab ma kurz gegoogelt sieht nicht gut aus, guckst du hier:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... cm:8-12648
MfG
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Do 16. Feb 2006, 21:37
von §§Rocco
Hallo kuk, hast FlaPo.
Gruß Harald
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Fr 17. Feb 2006, 09:23
von kuk
Danke euch.
Hab mir eigentlich auch gedacht, dass man als Privatperson keine Haftung übernehmen kann/muss. Aber da hat sich ja glaub auch irgendwas mal geänder vor einigen Jahren.
Meine Mutter war gestern nochmal bei dem Typ und dieser hat dann den Vertrag so geändert, dass sie jetzt für Mängel nicht mehr haften muss.
mfg kuk
Re: Wichtig: Haftung bei Autoverkauf
Verfasst: Fr 17. Feb 2006, 14:02
von Stephan
Na, dann hat sich ja alles in Wohlgefallen aufgelöst.