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Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 23:31
von Superhobel
Benutzungsordnung für Beamte der Toiletten von öffentlichen Gebäuden des Landes Sachen-Anhalt:

Es gibt wirklich Beamte, die dafür bezahlt werden sich solch einen Scheiss auszudenken :crazy:

§ 1 Definition - Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich - Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot - Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen - Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunter zu schieben.

§ 5 Sitzposition - Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. (...)


* Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 2003, Nr. 15 (BoA)



Beitrag bearbeitet (29.06.06 00:34)

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 05:01
von Stephan
Was denn nun Sachsen oder Sachsen-Anhalt? Sind ja immerhin 2 verschiedene Bundesländer...

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 06:46
von nachttaxi
Die Spinnen ,die Ossis ! :crazy:

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 06:48
von 76er GTI
Beamten-Blödsinn und dann natürlich auch in der Beamten-Sprache, kling schon wie das Strafgesetzbuch...

Gruss
Oli

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 11:28
von Mr.Burnout
Ich wusste es...es kommt der Tag da wird hier in Deutschland das Scheißen reglementiert :kotz:

Gruß
Stefan

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 19:49
von da_flo
drauf geschissen :D

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Do 29. Jun 2006, 22:59
von djacme
.. bei regen ist mit nässe zu rechnen...

fällt mir dazu so ein..

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Fr 30. Jun 2006, 11:17
von 53B
>>>.. bei regen ist mit nässe zu rechnen...

Das klingt nach Bundeswehr....

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Mi 5. Jul 2006, 19:43
von tinchen
diese klo regelung kenn ich, die geht sogar noch weiter von wegen max 2 blatt toilettenpapier das bei bedarf dopelseitig verwendet werden muss...

Re: Toilettenordnung für Sachsens Beamte

Verfasst: Mi 5. Jul 2006, 22:23
von Stephan
http://www.bildblog.de/index.php?s=wissenschaft

So, hier ist die Aufklärung zu dem von Hobel angeführten Aprilscherz, der im Übrigen aus der Bildzeitung stammt. Auf der Seite steht auch noch was über Bruno. Typisch Bildzeitung eben.



Beitrag bearbeitet (05.07.06 23:24)