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Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Di 5. Jul 2005, 15:01
von SciX
. . . . das alles ist Deutschland !!!
Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen:
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"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung
nach Geschlechtern."
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

alles klar...
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"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

?? - auch klar....
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"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen ?
man eine Erklärung erklärt."
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

..na hier wird’s schon schwieriger....
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"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein
Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht HÄÄÄ???
verbeutelt, sondern versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

aber DAS ? ---
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"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung schade eigentlich....
des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

höhöhö...
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"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

? Aha.
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"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

??? KREISCH!!!
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"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem ?
Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)

- ok, das erscheint logisch....
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"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des ?
Margarinengesetzes."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

... SOWAS gibts???
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde
Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
(Bundessteuerblatt)

Na, wer macht denn auch sowas?
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"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten
erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

??? uijuijui...
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"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der
Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

? meine Güte...!!!
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"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Ach komm!
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"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der
Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)

Na toll.
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"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder
Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der
Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch
Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

...ich kann nicht mehr!!
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Re: Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Di 5. Jul 2005, 15:20
von Stephan
Naja, beim Hundekot ists ja die Frage, wer den nachher entfernen muß...

:-) ) :-) ) :-) )

Re: Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Mi 6. Jul 2005, 09:44
von 76er GTI
Jaja die Beamten....

Re: Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Mi 6. Jul 2005, 10:24
von rocco4ever
Ab einer wassertiefe von 80 cm beginnt der Soldat selbstständig mit Scwimmbewegungen.

Wer kennt sie nicht die Bundeswehrvorschriften

Re: Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Mi 6. Jul 2005, 16:24
von SciX
Jaja, bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen.

Re: Beamtenvorschriften u.ä.

Verfasst: Do 7. Jul 2005, 10:28
von 53B
Hier jetzt noch was aus meiner Bundeswehrzeit:

Mit abnehmender Helligkeit ist mit zunehmender Dunkelheit zurechnen.

Hat der Soldat die spitze des Baumes erreicht muss mit klettern aufgehört werden.

Ab einer Wassertiefe von 1,50m muss der Soldat selbstständig mit schwimmbewegungen anfangen.