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KW-Gewinde - jeh tiefer umso härter? - news ganz unten

Verfasst: So 24. Jun 2007, 22:33
von Thommy
Ahoi!

mir stellt sich soeben die Frage, wie tief man mit einem KW Gewinde kommt und dies auch legal bleibt.

Im Gutachten steht etwas von 40mm Restgewinde an der VA, die habe ich mitlerweile erreicht und bin der Meinung das es doch noch ein bissl tiefer könnte.
Ist sowas rein rechtlich gesehen absolut unmöglich? Isses vorstellbar einfach im Zuge einer Einzelabnahme tiefer zu kommen?
Erfordert soetwas gesonderte Fahrtests?

MfG Thommy



Beitrag bearbeitet (27.06.07 14:26)

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 22:36
von RCV
Ich hab vorne um die 4 cm und hinten irgendwo zwischen 2 und 3 cm.

Eingetragen wurde dat damals vorne und hinten mit 5 cm :hihi:

:wayne: :hihi:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 22:45
von Eugen
Die Eintragung in diesem Bereich ist möglich, allerdings nur per Einzelabnahme. Ob das der Prüfer abnimmt ist allerdings ganz allein seine Sache. Ich sehe da aber eh ganz andere Schwierigkeiten, die auf Dich zukommen, wenn Du noch tiefer gehst. Die Scheinwerferunterkannte(Reflektor) muss mind. 500mm Abstand vom Boden haben und die Ölwanne mindestens 8cm. Ich könnte wetten, dass Du diese Werte nicht einhalten kannst. Sollte das trotzdem abgenommen werden, dann kann Dein Auto trotzdem bei jeder Polizeikontrolle stillgelegt werden, weil die Eintragung gegen geltendes Recht verstößt.

Gruß
Eugen

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 22:46
von All Eyez on me
Es gibt in Deutschland kein Gesetz das die Mindestbodenfreiheit regelt!

Es gibt eine Richtlinie, diese ist aber kein Gesetz. (Die TÜVer machen es leider nur gern zu einem...)
Wenn Du also einen Prüfer findest der Dir die tiefere Einstellung wie sie im Gutachten nicht vermerkt ist, einträgt, bist Du rein rechtlich für Deinen Teil erst mal auf der sicheren Seite.

Nur einfach runterschrauben unterhalb des geprüften Bereichs....da kann man Dir dann schon wieder was. Also aufpassen!

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:10
von Marvin
KNÜPPELTIEF !!


:grins: :super:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:16
von Thommy
@Eugen ... da hast du natürlich Recht. An die Scheinwerferunterkante habe ich gar nicht mehr gedacht. Ich glaube das wird bei den GT-II Leuchten und 40mm Restgewinde schon eng. Danke dir!

@Marvin - wenn ich das richtig gelesen habe hast du nur noch 1cm Restgewinde an der VA? aber du fährst ja auch nicht mit alltäglicher Zulassung oder? 07er oder rotes Kennzeichen?

@RCV ... du hast ihn vorne höher wie hinten? das kommt auf den Bildern gar nicht so rüber. Hätte ich nicht gedacht...


.... mir geht es ja eben darum, ihn hinten noch etwas tiefer zu nehmen ohne dann ein verkehrtes Keilfahrwerk zu haben, sprich ich muss dann vorne nachregeln.
Naja, ich werds einfach lassen wie es is :-)

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:32
von Marvin
Ich hab das Maximum was noch fahrbar ist. Aber das mit dem Restgewinde kommt schon hin. Ne hab normale Straßenzulassung. Weder rotes, noch 07er.

Aber muss auf jede Bodenwelle achten, vorallem Gullideckel :wuetend: :lupe:


Aber dafür sind die Kurven um so :geil:

:grins:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:38
von RCV
1 cm Restgewinde kann ich mir aber net so recht vorstellen, Marvin :hihi:

Da muss ja quasi die Antriebswelle schon im Stand am Rahmen schleifen :lol:



Beitrag bearbeitet (25.06.07 00:38)

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:41
von Marvin
Doch ich mein es sind 1 oder 1,5cm

Kannst gern nachgucken :lupe: :grins:

>>>Da muss ja quasi die Antriebswelle schon im Stand am Rahmen schleifen


Würden sie auch aber wurde ausgearbeitet :frech:

Knüppeltief halt :grins:

Re: wie tief mit KW-Gewinde?

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:44
von Eugen
@AEom:
Du hast Recht, es ist kein Gesetz. Aber mir scheint es so als würdest Du die deutsche Rechtssprechung nicht so richtig verstehen.
Es gibt Gesetze die geschrieben sind und dann solche die ungeschrieben sind und trotzdem Rechtscharakter haben.
Grund dafür ist ganz einfach: etwas was im alltäglichen Rechtsleben benötigt wird (zum Beispiel bei der Rechtssprechung im Gerichtssaal) wofür es aber keine explizite Regelung gibt.
In den deutschen Gerichten herrscht bundesweit die einheitliche Meinung, dass ein Fahrzeug mit weniger als 8cm Bodenfreiheit zu festen Bauteilen die Verkehrssicherheit gefährdet (das ist das Gesetz, welcher hier Anwendung findet und gegen das man verstoßen hat).

Noch ein Beispiel damit die Sache verständlich wird. Wenn man eine Unfallversicherung hat und man verliert bei einem Unfall sein Bein, dann ist man zu x Prozent Behindert. Es gibt kein Gesetz, welches festlegt wieviel Geld bei welchem Prozentsatz gezahlt wird. Aber die Rechtssprechung hat sich da auf bestimmte Werte geeinigt, die dafür hergenommen werden.

Also, 8cm Bodenfreiheit zur Ölwanne ist kein Gesetz, aber es ist rechtlich verbindlich. Somit ist es etwas was man beachten muss!!!!

Bei einer "illegalen" Eintragung ist man selbst nicht aus dem Schneider. Nach deutschem Recht ist der Fahrer und der Halter für die Verkehrssicherheit verantwortlich, nicht der TÜV. Man könnte gegen den Prüfer im Extremfall klagen, aber mehr als dass der Prüfer seinen Job verliert ist das nicht drin.

Gruß
Eugen