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Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:33
von SonexX
Aus aktuellem Anlass müsste ich wissen, wie des mit der Vollabnahmeangelegenheit aussieht!
Ritchie (SCOstfriesland) hat einen grünen GT2 gefunden und überlässt mir den im Tausch gegen Teile aus meinem GT2. Problem ist nur der hat weder TÜV noch AU und der Stand schon ne ungesund lange Zeit! Ein Bekannter von mir hat ne Werkstatt/Lackiererei und laut ihm wäre des mit Tüv absolut kein Problem, ne Vollabnahme allerdings könnte kritisch werden. Ritchie meinte des passt vonwegen neuer Ordnung, Internet sagt die Regelung gilt nicht rückwirkend: Wie sieht es jetzt aus?

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:36
von All Eyez on me
Wo liegt das Problem?

Du machst den TÜV-fertig, also verkehrssicher, fährst vor, machst Deine Vollabnahme und das war´s. Auto angemeldet und fertig.

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:38
von Mr.Burnout
Ich werde auch dreist mit ner normalen HU/AU mal zum Amt fahren trotz 3 Jahre abgemeldetem Rocco ...wenns so läuft wie mit den neuen Papieren blicken die aufm Amt das selber nicht :hihi:

...allerdings korrekterweise gilt das nicht rückwirkend, erst bei in diesem Jahr abgemeldeten Fahrzeugen.


Gruß
Stefan

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:38
von SonexX
Problem: Kosten und die Frage ob er die Vollabnahme übersteht, weils ja doch was anderes als Vollabnahme ist!?

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:42
von All Eyez on me
Kosten ca. 100-150€ je nach Aufwand. Und überstehen sollte er das locker...sonst wäre er ja nicht verkehrssicher------>somit keine Zulassung! (was dann auch richtig so ist)

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: So 15. Apr 2007, 22:46
von SonexX
Naja, dann muss ich mir des alles also nochmal gut durchdenken und anschauen, aber danke für die schnelle antwort ;)

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 06:16
von Tobin
vollabnahme gibts die noch?

also mein rocco war seit 2000 nicht mehr angemeldet und hat auch kein tüv mehr gehabt

einfach tüv/au neu gemacht zur zulassungsstelle gefahrn mit der abmeldebescheinigung von 2000 und einfach zugelassen ohne probleme, die bei der zulassungsstelle hat mir gesagt das es den §21 nicht mehr gibt und es egal is wie alt der is und wie lang der gestanden is

ich selber hab es auch ned gewusst, aba siehe da alles hat ohne probleme funktioniert

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 09:07
von Staatsfeind Nr.1
Wie nach der neuen regelung..kann mir das einer mal erklären.Also nen Bekannter ist mit seinem Corrado G60 zur vollabnahme gefahren und er meinte der Prüfer wird nach Stunden bezahlt.

Naja beim neuanmelden hat die dame aus dem Corrado nen Jetta gemacht.Somit hat er den schnittigsten jetta der jemals gebaut wurde :-) )

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 11:06
von Vibes Scirocco II GT
Die regelung mit der voll abnahme ist erst nach 7Jahren abmeldung zutreffend vorher fährste eindfach hin und machst tüv und au wie gewohnt bei nem wagen der schon angemeldet war ...

Re: Vollabnahme, Neue Regelung --> Chaos

Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 13:40
von Staatsfeind Nr.1
Also mein ihr mit vollabnahme Baurat oder nicht???

Baurat hat der wagen ja schon,wenn er über 18 monate abgemeldet ist