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wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 13:14
von i21b
Sagt mal wann beginnt die 1 Jahresfrist beim Fall Saisonkennzeichen? Also mein Scirocco schläft seit 09/2006 seinen Winterschlaf. Im April wird er ja automatisch wieder zugelassen durch das Kennzeichen. Was passiert wenn ich den noch diese Woche abmelde. Gilt das Jahr dann von morgen oder Freitag gesehen oder vom 1.10.06 gerechnet? Jemand der diesen Fall schon hatte? Wenn ich jetzt Geld spare, dann aber bei einer Vollabnahme draufzahle, macht das für mich keinen Sinn. Wer kann Auskunft geben?
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 13:16
von Folterknecht
die ein jahr abgemeldet = vollabnahme regelung gibt es nicht mehr !
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 13:22
von dr.scirado
ja vollabnahme ist entfallen. du fährst ganz normal zum tüff.
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 13:40
von 53B
Vorallem die ein Jahresregel gibt es ewig nicht mehr, das waren mal 12 Monate die man dann auf 18 verlängern konnte. Waren dann aber seit ewigkeiten gleich die 18 Monate und nun sind es 7 Jahre.
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 16:43
von m1ndgam3
für die autos die ab 1.3? 2007 abgemeldet worden sind. es gilt auf jeden fall nicht rückwirkend was mir der tüv gesagt hat. genaues datum hab ich jetz nicht im kopf, es ist auf jeden fall ab 2007
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 17:04
von nomo
hab noch einen seit 3 jahren abgemeldeten scala im schuppen stehn. hab ich das jetzt richtig verstanden dass der noch vollabnahme brauchen täte?
Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 18:24
von Tittenfan aus Leidenschaft
Richtig. Habe einen 88er Scala erworben, der seit Sommer 2004 abgemeldet ist. Habe mich vor ca. 2 Wochen beim hiesigen Tüv mal schlau gemacht. Folgende Regelung gilt seit dem 01.03.07
Egal ob das Fahrzeug jetzt abgemeldet wird oder schon eine Zeit lang abgemeldet ist, an dem Tag der wiederzulassung darf das Datum der letzten vorübergehenden Stilllegung einen Zeitraum von 84 Monaten oder 7 Jahre nicht überschreiten.
Erst nach 84 Monaten Stilllegung ist eine Vollabnahme ( Baurat ) nötig.
Gruß Der Titten- und Sciroccoschrauber
