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Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:08
von djholger666
Hallo Leute Habe da ein kleines oder fileicht auch größeres Problem, ich habe einen 1992 Scirocco Gt2 und bei dem ist seit 10/06 AU und HU abeglaufen ist, zum tüv kamm ich bis jetzt noch nicht weil mir die Kopfdichtung 11/06 Kaputgegangen ist und ich bis vor ein par wochen da ich auf Montage arbeite Keine Zeit hatte das zu reparieren.
Das auto stand also die ganze zeit angemeldet und mit halb zerlegter maschine bei mir in der Garage.
In der karnevals woche habe ich dann an dem Auto gearbeitet war aber zwichenzeitlich mal kurtz weg weil mir was an werkzeug gefehlt hat was ich mir in eine Befreundete Werkstatt Leihen war. ( Garagentor stand dabei Offen )
Als ich zurückkomme stehen unsere freunde in Grünweiß bei mir vor der tür bzw wolten gerade fahren sehen mich aber kommen und fragen ob ich wüste das bei meinem Roco der tüv abgelaufen sei drauf hin sagte ich ja der hat wie man sieht en Motorschaden und fährt zurzeit und auch schon seit mitte November nicht mehr. darauf hin sagt der "nette Polizist zu mir dann ist ja gut"

sagt mir aber nicht das er mir bereits eine Mengelkarte mit bescheit der einleitung eines Busgeld und Punkeverfahrens in den Brief kasten Geworfen hat. welche ich aber aus dem grund das ich wieder zur arbeit muste und eineinhalb wochen weg war erst letzten freitag morgen gefunden habe und der termin an dem die Mängel beseitigt sein müssen war der vortag.

Ich also sofort dei den netten Herren angerufen insgesamt 5 mal und mir jedesmal gesagt wurde der kolege der die karte geschrieben hat meldet sich in der nägsten halben stunde bei ihnen sich bei ihnen. hat sich bis heute nicht gemeldet.

darauf hin habe ich bei der zulassungstelle angerufen die nette Dame dort eine gute bekannte meines Vaters und gefragt was ich jetzt machen kann diese sagte dann zumir am besten wenn ich nicht gleich zum Tüv kann soll ich das auto abmelden kommen weil ansonsten sobald der bescheit bei der zulassungsstelle liegt könte es zu einer zwangsstillegung kommen und die wäre teuer. ich das also auch gemacht auch wenn es wieder unnötige rennerei für mich ist. wenn nägste woche jetzt der motor wieder Leuft brauch ich erst wieder rote nummer zum tüv zur zulassungstelle und dann neuer brief usw.

sorry wenn meine frage so ausartet aber wolte euch die geschichte nicht vorenthalten.

aber die eigentliche frage dürfen die mir ein busgeld und punkte verfahren einleiten wenn das auto auf meinem grundstück in meiner eigennen Garage steht.

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:25
von Andy-GTII
Eigentlich nicht. Das doch ne frechheit...
Wenn ich die Reifen in meinen Hof wechsle usw, dann ist das Fahrzeug ja auch nicht in Ordnung. Etwas strange.

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:33
von brainstormer
Wenn man dem Tüv Nord vertrauen kann, hat die Frau Dich schön verarscht und Du hast Deinem Landkreis nen Haufen Geld geschenkt.

http://www.tuev-nord.de/20617.asp

Nix Zwangstillegung... Gibt's afaik nur, wenn die Steuer nicht bezahlt wurde.

Wenn Du eine Rechtsschutz hast, würde ich die mal nutzen.

Edit: Noch was gefunden:
In Fällen hartnäckiger Verstöße gegen die Überprüfungspflicht kann dem Halter auch die Zulassung für das Fahrzeug entzogen werden.
von

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/c ... rzogen.htm

War das hartnäckig? Wohl kaum, wenn das Auto zerlegt in der Garage stand und nicht mit gefahren wurde.

Naja, meine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht umsonst....



Beitrag bearbeitet (04.03.07 23:39)

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:35
von Sven
Hi!

Das ist ja der Hammer!

Was haben die denn bitte auf Deinem Privat-Grundstück und in Deiner Garage zu suchen?

Ich würde ja nichts sagen, wenn das Auto auf der Straße gestanden hätte... aber so...??? :gruebel:

Als erstes würde ich an Deiner Stelle wirklich das Auto abmelden, wenn Du eh die nächste Zeit nicht damit fahren kannst.
Wenn die die Zwangsabmeldung nämlich durchziehen, musst Du blechen...

Dann würde ich der Sache mal nachgehen und mir den Kameraden mal auf seiner Dienststelle vorknöpfen... :feuer:

Der hat doch 'nen Schatten... :freak:

MfG, Sven. :wink:

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:42
von Sven
Ach ja, einem Kollegen von mir, dem wegen zu lauter Auspuffanlage das Motorrad angehalten wurde, wurde auch eine Zwangsstilllegung angedroht, wenn er nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Bescheinigung vom TÜV über den ordnungsgemäßen Zustand seiner Maschine bei der Polizei vorlegen würde.

Auch wenn's doch nicht rechtens wäre (keine Ahnung), hat man zumindest den Ärger und die Rennerei.
Von daher würd' ich den Rocco erstmal abmelden ,wenn Du eh nicht damit fährst oder wegen Reparaturarbeiten gar nicht damit fahren kannst.

MfG, Sven. :wink:

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:58
von djholger666
@ Sven ob die auf meinem gundstück waren kann ich dir nicht mal sagen aber die nummerschilder konten sie ja durch das geöfnette garagentor sehen

und abgemeldet habe ich ihne freitag morgen auch aber wenn ich mit der dichtung fertig bin aben übernägste woche urlaub habe ich ald nochmal rennerei und kosten

Ach übrigens seit ich da die parmal angerufen habe und der nette Herr ja immer noch net zurückgerufen hat sind die samstag als ich auf em hof dam Polo von meiner freundin radlager gewechselt habe sind die seit freitag nachmitag 40 mal vorbeigefahren und immer der Herr im auto der die karte geschrieben hat aber nie angehalten und was gesagt oder gemeldet oder so
und um die zu ärgern habe ich extra das abgemeldete nummernschild wieder drauf gemacht und meine Werkzeug kiste so hinters auto gestellt das man nur die Tüv Plakette erkennt. ;-)

feld nur noch das ich montag mittag ne anzeige in der post habe weil ich meinen VW Bus mit Seson Kenzeichen 4 bis 10 auf em hof umgepakt habe das ich platz hatte am Polo zu arbeiten.

montag ist min anwald aus em urlaub zurück dann werden wir das mal klären weil den Polizist habe ich sowieso auf em kicker weil ich nebenbei noch ne veranstaltungstechnik firma habe bin ich nachts am we fiel unterwegs und werde von dem und nur von dem Regelmäsig angehalten und gefragt wo ich her komme, und darauf ich dann immer net geantwortet ich muss genau wie sie auch arbeiten, sehen sie da mal was auf der seite von dem Sprinter steht und auf der arbeit drinke ich nie wenn ich fahren muss, darauf er immer naja die techniker die saufen doch alle oder so mal einen Kiffen hinterm michpult macht doch jeder gerne. wenn er das nach derr sache noch einmal zu mir sagen solte werde ich direkt ne anzeige machen wegen übeler nachrede oder so was.

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 01:36
von Sciroccofan
Das kenne ich irgendwie ...

Bei meinem Traktor habe ich damals mal bei einer Baumwurzel-Rausziehaktion mit Senkrechtstellung des Traktors und anschließendem unsanften Aufkommens der Vorderachse die Kurbelwelle vom Schwungrad abgerissen :-(

Der komplette Traktor musste also auseinandergezogen werden, was bei damals noch fehlender Halle nicht so schnell machbar war. Also erstmal stehengelassen - TÜV ablaufen lassen.

Nachdem ich dann ca. 6 Monate später einen Platz und Helfer zur Verfügung hatte, wurde der Schlepper im Nachbarort auseinandergebaut und wieder repariert.

Habe den dann an einem Tag (ca. 8 Monate TÜV überzogen) wieder geholt und ihn bei uns neben dem Haus auf eine von mir gepachtete Wiese gestellt.
In der Woche habe ich dann nochmal die Lichter kontrolliert etc. und ihn für den TÜV startklar gemacht.

Der Traktor stand auf der Wiese / wartete auf den TÜV-Termin 2 Tage später - ich war am Auto aussaugen auf der Straße - da kam die Polizei vorbei ...

Als ich gesehen habe, dass die dort nach dem Traktor schauten bin ich zu denen und habe gefragt was los sei ... würde mich nichts angehen war die Antwort ... ich gekontert dass der Schlepper mir sei ... aber er ja nicht gefahren wird etc ... Reparatur erklärt etc....

Letztenendes wurde mir dann erklärt, dass ein zugelassenes Fahrzeug auch TÜV haben muss - mit einer Zulassung verpflichtet man sich für den TÜV und zeigt, dass man das Fahrzeug auch in Betrieb nehmen möchte.
Ob es auf Privatgeländer oder der Straße steht sei unrelevant.

Mich hat es damals 40 Euro und 2 Punkte gekostet ...

Ob das alles richtig ist, weiss ich leider auch nicht - aber so war es bei mir halt leider auch :-(

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 08:06
von Sven
Das kann's ja nicht sein, oder!? :bang:

Es gibt doch auch genügend Leute (mein Vater hat das zum Beispiel eine Weile mit seiner 80er Vespa gemacht), die ein Fahrzeug nicht fahren und trotzdem angemeldet lassen, damit die Versicherung weiter läuft und man die Prozente nicht verliert, bzw. noch weiter runtergestuft wird.

Wenn ich zuviel Geld habe, kann ich doch auch 10 Autos anmelden, ohne damit zu fahren.
Wer will mich denn dazu zwingen?
Wenn dann in der Zeit der TÜV abläuft und das Auto aber auf meinem Privatgrundstück steht (auch wenn es von der Straße aus sichtbar ist), kann es dem Staat doch egal sein, solange das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund bewegt wird...

Er bekommt brav seine Steuern und es wird kein böser Feinstaub in die Luft geblasen... :hihi:

MfG, Sven. :wink:

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 09:47
von Kuhni
Was erwartet ihr, wir leben in Deutschland. Da muß alles seine Ordnung haben.
Aber der genau der selbe Mist ist mir auch passiert. Hatte damals mit meinen Passat unverschuldet einen Unfall. Da der TÜV meinens Passis gerade abgelaufen war, gab's von der Rennleitung zum Unfallbericht auch gleich eine Mängelkarte. Der Passi war vorne rum ziemlich Matsch und ich soll innerhalb von einer Woche zum TÜV fahren. :crazy:
Irgenwie konnte ich den Termin verständlicherweise nicht einhalten. Das Ende vom Lied war, daß mir die Zulassungstelle eine Zwangsstillegung angedroht hatte. Mußte den Passi abmelden und 2 Wochen später habe ich den dann wieder angemeldet.

Re: Rechtliche Frage probleme mit Polizei

Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 10:02
von Rocco´82
Kann ich mir net vorstellen, das es so rechtens ist. Mein auto ist ja jetzt auch zerlegt und dennoch mit gültigen kennzeichen versehen.

Muss ich den dafür jetzt auch abmelden? Weil er nicht fahrbereit ist und ne mängelkarte hat, die bis ins unendliche reicht???

Ich würd einfach mal in ner anderen dienststelle im anderen Landkreis nachfragen...ohne namen zu nennen. Mal schaun, was die dazu sagen