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I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:11
von ricola72
Der I-Pod (und auch alle anderen MP3 Player) sind laut Meinung des ACE im Strassenverkehr verboten. Dies gelte laut ACE auch für Radfahrer und Fußgänger. Die gestzlichen Grundlagen wären aus § 1 und 23 StVo abzuleiten.

Was soll den der Quatsch??? Und als nächstes darf ich im Auto kein Radio mehr hören und nicht mehr mit meinen Mitfahrern reden. Oder was??

Mann, mann, mann.


Gruß Torven

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:27
von Chris80
das ist kein quatscht.

aber es geht ja nicht um die mp3 player sonder um, das wie man die musik hört.

kopfhörer sind nämlich eigentlich verboten im auto.(im strassenverkehr)


dazu zählen auch handy freisprechanlagen

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:39
von dr.scirado
>>>kopfhörer sind nämlich eigentlich verboten im auto.(im strassenverkehr)



das is mir tatsächlich neu, höre immer meinen sticky wenn ich mim firmenwagen unterwegs bin. daran wird sich auch nix ändern bis die polizei mich vom gegenteil überzeugt :hihi:

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:14
von einser-gli
Beim Motorradfahren darf man soweit ich weiß nur einen Hörer ins Ohr stecken, damit man noch Polizei und so hört.
hab ich zumindest mal so gelernt.

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:18
von Jürgens Rocco
Es geht darum wenn man Kopfhörer und Ohrstecker auf hat, kann es passieren das man Martinshorn oder hupen überhört, und sogar Autos und LKW oder sowas. Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sowas schon mal tötlich enden, wenn man den LKW nicht hört.

Es geht auch um die eigene Sicherheit, wenn man ohne fährt!

Scheiß Spruch:
.... das is mir tatsächlich neu, höre immer meinen sticky wenn ich mim firmenwagen unterwegs bin. daran wird sich auch nix ändern bis die polizei mich vom gegenteil überzeugt ....
Gruß Jürgen

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:52
von ricola72
@ jürgen

Und hörst du auch jeden Sanka wenn du im Auto Musik hörst??

Hab mich auf jeden Fall mal Schlau gemacht. So einfach wie die Herren des ACE das sehen ist das ganze nicht.

§ 1 StVO sagt:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 23 StVO sagt:

1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


So, das ganze gilt für Kraftfahzeuge!!! Ich bin Fußgänger oder Radfahrer. Natürlich gilt für beide auch die StVO, aber nicht der § 23.

Und vor allem, müsste dann jede Mutter die mit ihrem 3-jährigen unterwegs ist nen Ticket bekommen. Oder nicht.


GT

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 12:39
von mickgtII
mir hat gestern jemand erzählet das jetz sogar über ein rauchverbot am steuer diskutiert wird... :krank: ...... das nächste wird sein das man nichmal mehr in ne semmel beißen oder sich am sack kratzen darf :bang:



Beitrag bearbeitet (15.02.07 12:40)

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 12:45
von Chris80
ja lass die doch verbieten was sie wollen.

hat das jemand bis jetzt gestört?
anschnallen ist auch vorschrift und fast keiner hält sich dran.

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 13:00
von Sven
mir hat gestern jemand erzählet das jetz sogar über ein rauchverbot am steuer diskutiert wird...
:applause:
Da bin ich total dafür!
Das gehört schon lange verboten! :cop:

So groß kann die Sucht doch gar nicht sein, daß man während der Teilnahme am Straßenverkehr nicht darauf verzichten könnte...

Außerdem steigert ein rauchfreies Auto doch den Wiederverkaufswert des selbigen... :zwinker:

MfG, Sven. :wink:



Beitrag bearbeitet (15.02.07 14:49)

Re: I Pod im Strassenverkehr

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 13:15
von mickgtII
@ sven. ich finde das sollte doch jedem selbst überlassen werden....
man kanns auch übertreiben.......
ich persönlich rauche selten im auto. nur auf längeren strecken und bei geöffneten fenster.