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Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 18:43
von Maik
hi leutz.hab mir ja wieder nen 88 gtx(mit jh motor) zugelegt mehr dazu später die woche...jetzt meine frage:
wie tief kann ich runter mit den fahrwerk ohne unter die wilde 50 cm unterkante scheinwerfer marke zu fallen?ich dachte an 60/60 oder 60/40 bei 185/70R14 also serien alus oder vieleicht auch 195/50R15 das ist aber eher unwahrscheinlich....
oder ist diese 50 cm marke nicht mehr aktuell was ich ja hoffe...war ja fast 3 jahre nicht szene aktiv leider...wer nicht weis was ich mit den 50 cm meine sag es bitte dann erzähl ich ne etwas längere tüv story von meinen alten GT II.

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 18:46
von GTX
Du musst auf die 50cm achten. Nur EZ 87 und früher hat das Problem nicht.

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 19:07
von Maik
hmm schon schlecht...und was meint ihr oder habt ihr für erfahrung mit den rad reifen kombis und der tieferlegung an der VA?

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 19:12
von GTII Marcus
Hallo,

eine Möglichkeit noch etwas weter runter zu gehen ist, sich die GT Scheinwerfer der frühen GTs und GTIs bis ca. 1983 einzubauen. Die Scheinwerfer haben nach unten hin gesehen eine Leiste und liegen deshalb höher als die originalen.

60mm tiefer sollte aber auch mit den Breitbandscheinwerfern möglich sein. Die beste Möglichkeit ist allerdings sich ein gutes Gewindefahrwerk (FK Königsport, KW, H&R, Bilstein etc.) zu kaufen, da bist du flexibel was die Tiefe angeht.

Hier mal ein Bild von meinem GTII mit GT Scheinwerfern und DE-Einsätzen:

Bild

Grüße

Marcus

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 19:12
von 53B
Also 80mm mit 195/50R15 sind noch drin.

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 19:44
von mika4real
meiner war baujahr 90 und ich hatte nie probleme beim tüv mit den 500mm, und ich war definitv weit drunter. ich hatte das auch immer so verstanden, daß es den rocco nicht betrift, da seine betriebserlaubnis vor dem datum erteilt wurde, und auch die jüngeren roccos aber die gleiche alte be haben....

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 19:50
von GTX
Es steht alles in der FAQ, entscheident ist der Tag der e.Z. und nichts anderes.

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 20:10
von 53B
Das Argument mit der alten BE zieht aber jedesmal. Sollte mir wohl meinen Brief von meinem 85iger mit zu den Unterlagen legen.

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 20:17
von GTX
Unter welchen Umständen eine BE erteilt wurde hat nichts damit zu tun, dass nach Änderungen neu hergestellte Fahrzeuge angepaßt werden müssen.

Deswegen steht das ja teilweise bei Ladenhütern im Brief, dass Ausnahmegehmigungen erteilt wurden bezüglich Beschaffenheiten wie z.b. Leuchtweitenregulierung o.ä. weil das Fahrzeug vor der Änderung produziert worden ist, aber erst nach Inkrafttreten verkauft wurde.

Fakt ist, ab EZ 88 darf man die 50cm Unterkante Lichtaustrittskante nicht unterschreiten.

Und da der Sciroco serie nicht unter den 50cm ist, steht auch bei niemand eine Ausnahmegenehmigung in den Papieren und man hat sich an die 50cm zu halten.



Beitrag bearbeitet (02.02.07 20:18)

Re: Wie tief ohne mit den TÜV ärger zu bekommen?

Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 20:19
von 53B
Und wenn nicht packt man sich ne alte Nummer rein und alle können einen mal. :hihi: