Seite 1 von 1
Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Di 16. Jan 2007, 20:55
von CandidMastro
Ich habe in der aktuellen Ausgabe vom ADAC Magazin (Januar 07, S.44) gelesen, dass es ab März nicht mehr nötig ist eine Vollabnahme zu machen, wenn das Fahrzeug länger als 18Monate abgemeldet war. Man müsse nur noch normal HU machen. Und das gilt für alle Fahrzeuge, die nicht länger als 7Jahre (oder so) abgemeldet waren..
Stimmt das so? Und gilt diese neue Regelung auch rückwirkend? Hab nämlich soeinen Rocco im Garten stehn den ich eigentlich loswerden will (ist jetzt etwa 20Monate abgemeldet).
Grüße Paul
Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Di 16. Jan 2007, 21:17
von Sven
Hi!
Dazu muss das Auto aber bereits die neuen Fahrzeug-Papiere haben...
MfG, Sven.

Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Di 16. Jan 2007, 22:23
von lowbudget
Und die Papiere sind ja das was Geld kostet.
Die Abnahme nach 18 Monatenist eine normale Prüfung, welche auch genausoviel kostet.
So war es zumindest bei mir als ich im Sommer nach 2 Jahren wieder angemeldet habe.
Also keine Scheu vorm wiederanmelden!
Jonas
Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Di 16. Jan 2007, 22:57
von MarkModa
So viel ich weiß gilt das für alle Autos.
Egal mit neuen oder alten Papieren.Es werden ja immer neue Papiere ausgestellt wenn diese noch nicht vorhanden sind.
Gruß Markus
Beitrag bearbeitet (16.01.07 22:58)
Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Mi 17. Jan 2007, 00:25
von punchliner
Fragt mal Eugen

Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Mi 17. Jan 2007, 00:35
von mika4real
soll soweit ich ich weiß nicht nicht rückwirkend gelten, was ich aber ziemlich hirnrissig finde
Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Mi 17. Jan 2007, 08:00
von Sven
Hi!
Hab' mal ein wenig gegooglet...
Die neue Fahrzeugzulassungsordnung tritt zum 01.03.2007 in Kraft.
Ob sie allerdings auch rückwirkend gilt, für Fahrzeuge die vorher abgemeldet wurden und ob das Fahrzeug bereits die neuen Fahrzeugpapiere haben muss, kann ich nirgends rauslesen.
In der neuen Fahrzeugzulassungsordnung ist allerdings nur die Rede von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Bei dem ganzen Chaos das herrscht, seit es die neuen Papiere gibt, kann ich mir schon vorstellen, daß sich darüber keiner so wirklich ernsthaft Gedanken gemacht hat.
MfG, Sven.

Re: Bald keine Vollabnahme mehr nötig bei Wiederinbetriebnahme?
Verfasst: Mi 17. Jan 2007, 10:42
von Léon Creux himself
Habe auch keine A. davon.. Weis aber das meiner das letzte mal bis Sommer 2002 angemeldet war ... Ich fänd das richtig gut bei den ganzen Eintragungengen in meinem Brief mit denen ich dan meinen Beamten auf der Zulassungsstelle ärgern würde!! Das nenne ich dann wirklich Plug and Play
