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EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 06:07
von jaxx99
Hallo,
ich hab mir ne Edelstahl Gr. A Anlage ab Kat von Master of Sound bei ebay geholt. Das Teil macht optisch einen sehr guten eindruck, einzig die schweißnaht am Endrohr könnte schöner sein, diese wird man aber nicht sehen.

Nun zu meiner Frage, dabei ist eine EG Genehmigung vom TÜV Luxemburg in Französisch ?! ist das (l)egal? WEas sagen TÜV/Polizei dazu? Verstehen wird die sicher niemand? Nur in ner Tabelle kann man sehen, das der JH drin steht...

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 10:48
von Ralf781
frag doch einfach mal beim tüv oder bei der rennleitung. ein anruf sollte reichen, um klarheit zu schaffen.

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 11:43
von All Eyez on me
Wenn da eine EG Genehmigung bei ist ist das Teil EU weit zugelassen. Also problemlos!

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 12:50
von Scirrado
nicht ganz problemlos.

die eg-gehnemigung muß in verschiedenen sprachen ausgeführt sein. wenn die für den deutschen markt zulässig sein soll, dann auch in deutsch.

heist:
sprache herkunftsland
sprache verwendungsland
englisch

und eine e9 plus 27 stellige homlologations-nr muß enthalten sein

wenn das nicht der fall ist darfst du diese auspuff-anlage nicht in deutschland fahren.


gruß

jörg



Beitrag bearbeitet (12.01.07 14:20)

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 13:37
von race16v
genau, hab wegen sowas auch mal beim tüv nachgefragt. Die haben gesagt egal wo das ding herkommt, wenn man es in deutschland fahren will, muss auch eine deutsche eg-betriebserlaubnis dabei sein.

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 19:39
von Scala1988
Ich persönlich würd das Teil dranbauen und gut. Nummer is Nummer und damit offiziell.
Wenn Du Dir aber Ärger und Argumentationen mit der Exekutive ersparen willst, würd ich Dir raten einfach mal da nachzufragen, wo Du das Teil eintragen lassen willst/würdest.

Was ich nur denke: Wieso EG-Betriebsnummern erteilen, wenn man dann doch wieder ein deutsches Gutachten braucht ??

Wenn die alles europaweit angleichen wollen, dann müssen die auch damit klar kommen, wenn ein Teil mal nich auf deutsch erklärt ist.
Schließlich müsste doch das Verfahren bzw. der Prüfablauf für die Erteilung einer EG-Nummer EG-weit auch das gleiche sein, oder ???

Deutschland gehört zur EG, also passt das schon. Meine Meinung.

(Allerdings denke ich, daß Scirrado trotzdem recht hat, wir leben halt in erster Linie in Deutschland...Europa hin oder her)

Beste Grüße :wink: ,
Philipp

Re: EG-Genehmigungsfrage

Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 19:41
von jaxx99
ich hab mir die eg genehmigung gerade mal angeguckt, da steht drin für JH ohne Kat und ein Vorschalldämpfer ist dabei. Also mit rechten Dingen kann das ganze doch nicht zugehen wenn ich den weglasse und die so bei mir dranbaue oder? Also am besten zurückschicken?!