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Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 20:05
von hendrik
Hallo, ich hab eine ganz kurze Frage:

Ich möchte meinen Wagen wg. Auslandsaufenthalt bis Mai 07 still legen. Der TÜV läuft allerdings schon im April 07 ab.

Muss ich, um den Wagen erneut zuzulassen, dann extra ein Überführungskennzeichen besorgen und TÜV machen, oder kann ich ihn noch so anmelden und später ''normal'' TÜV bekommen?

Das wär wirklich gut zu wissen, denn vielleicht wär's den Aufwand wert jetzt schon 'vortraeglich' die HU zu machen (auch wenn schweine-viel zu tun ist ;).

Grüße!
Hendrik

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 20:40
von Rocco-GT2
Du kannst kein Auto ohne gltige HU zulassen, müsstest dir dann also wie du geschrieben hast ein Kurzzeikennzeichen holen um die HU machen zu lassen, oder sie schon vorher machen..

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 20:44
von Kerstin
wenn du den wieder anmelden fährst rufst vorher in der zulassungsstelle an sagst bescheid, nimmst alle papiere mit und doppelkarte und kannst auf den weg dorthin zum tüv mit den alten entstempelten schildern.

geht gut so, hab ich auch gemacht. ist erlaubt!


*zusatz*
!!!!direkter weg von zuhause zu tüv und zur zulassung!!!!
nicht woanders hin wenn du da angehalten wirst ist strafbar!!!!!!!



Beitrag bearbeitet (11.09.06 21:46)

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 20:45
von scilab
Hi Hendrik,
wäre empfehlenswert, wenn du es vorher machst. Er wird so oder so auf April 09 datiert. Egal, ob du vorher oder nachher gehst.
So sparst du des Kurzzeitkennzeichen.

scilab

Edit: Oder eben wie Kerstin schreibt... ;)



Beitrag bearbeitet (11.09.06 21:48)

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 21:08
von Sven
Beitrag bearbeitet (11.09.06 22:09)

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 05:07
von hendrik
Suuper, vielen Dank für die vielen Antworten! :-)

Ich werd's dann mit auf-dem-Weg-vorbei-fahren machen. Das scheint mir das sinnvollste zu sein. Hoffentlich bekomm ich den TÜV dann. Sonst is' Käse...

Grüße!
Hendrik

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Di 12. Sep 2006, 08:49
von DocDulittel
Moin,

soweit richtig, nur zurückdatiert wird bei abgemeldetem Auto nicht. Wenn du erst 05/2007 zum TÜV fährst, bekommst du bis zum 05/2009.

Gruß M.Seekamp

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 13:56
von Connie
Mh, soweit ich weiß, ist das, was scilab geschrieben hat nicht ganz richtig....

Wenn Du vorher zum TÜV fährst, z.B. jetzt im September, dann bekommst Du auch nur TÜV bis September 08!

So wars bei mir mit der AU, ich musste einen Monat vorher mit meinem Winterauto hin, weil der Termin sonst in die Sommermonate gefallen wäre. Und ich habe auch nur die 24 Monate bekommen, er hat mich extra noch gefragt, ob ich wirklich will, dass ich einen Monat "verschenke"....

Gruß
Connie

Re: Stilllegen über nächsten HU-Termin hinaus

Verfasst: Mi 13. Sep 2006, 14:16
von Kerstin
ja, bei abgemeldeten autos wird nix vor oder zurückdatiert bei tüv und asu das hab ich auch gehört.
wäre auch blödsinnig wenn einer n auto 2 jahre abegemeldet stehen hat müßte er ja quasi 2 mal tüv und asu machen

allerdings wäre es schon komisch,
wenn ich mein auto im januar abmelde der tüv meinetwegen abgelaufen im dez. (nen monat ohne tüv ist ja noch machbar)
wenn ich dann im märz wieder anmelde zum tüv fahre und bis märz in 2 jahren tüv krig.

wenn man das dann alle 2 jahre macht würde man ja gut rum kommen oder?

oder muß man ein auto mindestens..... abgemeldet lassen??

und was conny sagt ist meinermeinung nach auch richtig, aber gilt ja nur bei angemeldeten autos, damit wollen die ja das verhindern was man aber mit nem abgemeldeten machen könnte.