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Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 09:10
von hagbird
Hi ich hab mal gehört wenn man den Heckwischer entfernt (egal ob 2er Golf, Scirocco usw.) dann muss man ihn austragen lassen.
Stimmt das oder net?
Weil hab meinen rausgemacht und mir ne scheibe ohne wischerloch eingebaut, muss ich den dann austragen lassen oder ist das scheiss egal?
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 09:15
von All Eyez on me
Hab ich noch nie gehört, daß das einer machen mußte. Ich sag mal das ist Quatsch, da es ja auch Sciroccos serienmäßig ohne Heckwischer gibt.
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 09:17
von hagbird
Ja ich weis es eben nicht, weil ich dachte auch dass man das nicht machen muss aber ein bekannter hat nen GOlf 2 GTI G60 und der hat den Heckwischer entfernt und musste ne strafe zahlen wegen angeblich nicht ausgetragenen Heckwischer :-| voll komisch
Mein nur weil bei meim nächste Woche (kommende) ein paar Eintragungen anstehen ... Bereifung, Fahrwerk, Bremsanlage aber naja mal guggen ;)
Danke scho mal für die flinke Antwort
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 09:22
von All Eyez on me

Dann habt Ihr aber ziemlich besch**** Polizisten, die für sowas nen Strafe verhängen.
Sorry aber das kann ich nunmal gar nicht nachvollziehen.
Dann frag halt wenn eh die Eintragungen anstehen auf dem TÜV nach und laß es zur Sicherheit auch wenn es nicht notwendig sein sollte trotzdem im Schein vermerken.
Sicher ist sicher. Denn das was im Schein steht gilt!

Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 10:17
von RedRocco
Naja Aber die umschreibung auf zweisitzer musste ja auch machen wenn den hinten ausbaust sonst gibbets ärger.
Ich hab zwar auch noch nie beim Tüv Probleme gehabt weil der Heckwischer net ausgetragen ist aber mich würd des auch mal interessieren , möcht ja schließlich auf der sicheren seiten sein.
Vielleicht weiß doch noch einer was da sache is.. wäre echt interessant.
Gruß Bene
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 12:35
von Eugen
Ein Heckwischer ist nicht vorgeschrieben, es ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil und darf somit entfernt werden ohne Vermerke in den Papieren.
Bei den Sitzen ist es eine andere Sache. Die Anzahl der Sitzplätze steht nämlich in den Papieren und sagt aus wie viele Personen man transportieren darf. Wenn 4 drin stehen, dann dürfen auch 4 Leute drin fahren. Ist das geändert, dann muss die Angabe geändert werden. Sonst könnte sich ja jemand auf die Papiere berufen und sagen "aber da stehen 4 drin". Zudem sind Sitze sicherheitsrelevante Teile eines Fahrzeugs.
Gruß,
Eugen
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 12:39
von hagbird
Ne ich bau hinten nur kofferraum aus, die Rücksitzbank bleibt, für die FK sitze bekomm ich keine ABE bzw. Gutachten ich hab nur von Wichers für die Konsolen und Laufschienen nen Gutachten, d.H. der Tüvler meinte er muss bei den sitzen einzelabnahme machen da aber die konsolen und schienen ein Gutachten haben wirds net ganz so teuer. Naja ich lass das mal auf mich zu kommen.
Gruß Nico
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 12:40
von Mein Einser
Kann mann was austragen was nicht eingetragen ist?Alles was am wagen ist, muss i.O. sein elektrik insbesonde.So wie es bei dir z.zt. ist, haste noch nicht mal ne verletzungskante.Sprich befestigungsritzel fürn wischer.Kurz:Geschätz.Aber wenn du schonmal beim tüv bis kannste dich ja mal schlau machen .mfg C.
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 21:08
von RedRocco
ja is gut zu wissen , hatte mir auch schon gedacht was austragen was net drin is wär irgendwie unlogisch
aber was is in Deutschland schon noch logisch
Gruß Bene
Re: Heckwischer austragen?
Verfasst: So 13. Aug 2006, 21:14
von MK_SCIROCCO_16V
in unserem "papierstaat" ist nix logisch...