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auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 16:52
von Folterknecht
geht das ? oder muss der gezogene wagen auch zulassung mit gültigem tüv haben ?
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 16:55
von Belling
ja. haben immer mit roten nummern gemacht. wenn uns jemand angehalten hätte, hätten wir gesagt, dass er uns eben liegen geblieben is. frag mal den sciroccofan. der kann dir sagen wieviel punkte sowas aufm konto bringt, wenn man ohne zulassung abschleppt. ich glaub der macht das so schnell net mehr

Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 16:58
von Folterknecht
rote numemr gibts ja nimmer also wäre kurzzeitkennzeichen angesagt aber ich hol mir doch kein kurzzeitkennzeichen um den wgen von einer garage 5 km in die nächste garage zu fahren .... :/ ALLES DRECK
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 17:05
von OSLer
Das ziehende Fahrzeug muß von jemandem mit LKW-Führerschein geführt werden, dann darfst Du auch ohne Zulassung schleppen.
Und unter Beachtung folgender Auflagen:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (08.08.06 18:14)
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 17:11
von Freakazoid
Aber nur mittels Schleppstange!
Wenne net soweit weg wärst würd ich aushelfen...Klasse 2 muss ja ausgenutzt werden ;)
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 19:43
von zorocco
was? seit wann braucht mann zum abschleppen nen klasse 2 führerschein? oder gilt des nur bei net zugelassenen fahrzeugen?
lars du bringst mich total durcheinander
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 19:45
von OSLer
Bei NICHT zugelassenen Fahrzeugen braucht der Schleppende Klasse 2 und noch dazu muß der Schleppvorgang angemeldet und genehmigt sein.
Gruss Lars
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 20:49
von Sciroccofan
Tipp von mir: Mach es nur nicht!!!
Wie Belling schon sagte, ich weiss es .... leider ...

... da kannste Dein Punktekonto von 0 gleich in den 2-stelligen Bereich fahren ...
Nagut, 5 km sind nicht so viel.... aber dennoch: Hol Dir lieber Kurzzeitkennzeichen oder nen Trailer oder schildere Dein Anliegen bei ner gutbekannten Werkstatt und borg Dir die Schilder für ne halbe Stunde...
Was mir noch in Erinnerung ist, benötigt man bei abgemeldetem Auto
- Zugfahrzeug mit Fahrer der Führerscheinklasse 2
- gezogenes Fahrzeug genügt Führerscheinklasse 3
- Genehmigung des Kreises oder sowas
Und vor allem sollte man das ganze keinesfalls über ne längere Strecke machen ... ok - 5 km sind nicht viel...
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 21:04
von zorocco
hmmm klasse 2 hab ich klasse 3 auch und rote nr hat mein anchbar als autoverkäufer sowieso ^^. dh. ich habe meinen rocco auch mit seiner roten nr. abgehohlt^^
Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 21:19
von Bernd F911
Man unterscheidet zwischen "abschleppen" und "schleppen".
Beim "schleppen" muß der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs in der Tat den Klasse 2 FS haben.
Bei abgemeldetem Fahrzeug ( also beim schleppen ) zusätzlich eine Genehmigung vom SVA.
Mich hat es auch einen Besuch beim Anwalt gekostet.
Dank meiner Aussage vor ("Tat")Ort blieb es allerdings bei einer Einstellung des Verfahrens.
Natürlich wollte der Anwalt sein Honorar.
Beitrag bearbeitet (08.08.06 22:20)