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Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 13:22
von Sciroccofan
Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, muss für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO durchführen lassen. Das sieht eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsordnung vor, die zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten soll, vermeldete der Onlinedienst von "Auto-Motor-Sport".

Demnach ist ein Vollgutachten ab diesem Zeitpunkt erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschehe nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typ- oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.

Für die Wiederzulassung sind aber wie bisher eine Haupt- und Abgasuntersuchung sowie gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldezeitraum hätte durchgeführt werden müssen. (am)

Quelle: Autohaus Schadensmanager vom 28.07.2006

Das hört sich doch mal gut an ...

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 13:34
von Scirocco-Andi
Wie sieht das denn jetzt momentan in meinem fall aus?

Also ich will im August meinen GT2 anmelden der seit 2002 nicht mehr angemeldet war. Im febuar wurden Tüv und AU neu gemacht. Beides ohne mängel. Bekomm ich den denn jetzt ganz normal angemeldet oder wie läuft das jetzt ab? Achja leider hab ich auch keine Abmeldebescheinigung,ansonsten ist alles da. Ist das schlimm?

Gruß
Andi

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 18:56
von Kerstin
das haste wohl pech, da muß die vollabnahme ran.

den tüv hättest dir also auch sparen (kosten) können oder? der tüv ist doch bei der vollabnahme dabei, würd ich sagen

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 19:18
von Scirocco-Andi
und wie läuft das jetzt mit dieser Vollabnahme? Wo wird das gemacht und was kostet das?

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 20:28
von sciroccokartei
Das wär mal was Neues und Positives....

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 20:30
von OSLer
Du hast TÜV und AU, also meld ihn an, nix mit extra Vollabnahme, denn TÜV wurde ja gemacht.


Gruss Lars

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: So 30. Jul 2006, 20:34
von Scirocco-Andi
Top! Das hat mir jetzt die Laune für heute Abend gerettet. HOffentlich stimmt das auch mal so weil wenn jetzt wieder jemand was anderes sagt.....naja wir werden sehen.
Falls jemand andere Ansichten hat immer her damit.

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: Mo 31. Jul 2006, 09:31
von Stocki303
also selbst wenn tüv neu ist , wenn er länger als 18 monate stillgelegt ist muss er zum vollgutachten , dieses beinhaltet tüv und asu

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: Mo 31. Jul 2006, 09:36
von DocDulittel
Moin,
denke auch, daß das so funzen wird.
In den meisten Landkreisen gibt es sowieso keine Abmeldebestätigung mehr.

MfG Michael

Re: Vollgutachten bei Wiederzulassung entfällt

Verfasst: Mo 31. Jul 2006, 10:49
von Scirocco-Andi
Also soll ich es am besten erst mal so probieren? Werde das dann wahrscheinlich in den nächsten tagen machen. Falls es wen interresiert kann ich euch ja aufm laufenden halten. Ich mach 3 kreuze wenn da alles galtt geht.