Bremse selbst machen & Versichert !?

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Macho
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Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Macho »

Servus !

Wir hatten Heute auf der Arbeit eine heiße Diskussion...

Wie schaut es aus wenn man an seinem Auto die Bremsen selbst richtet und man hat irgendwann später einen Unfall (womöglich sogar wegen den Bremsen). Zahlt da die Versicherung ?

Wie ist da die rechtliche Lage !?

Mir wurde schon öfters gesagt das in einer KFZ-Werkstatt nur der Meister die Bremsen richten darf oder die Bremse für ok abnehmen darf !


Gruß Macho
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Günni

Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Günni »

Gute Frage, soviel ich weiß darfst du die Bremsen an deinem eigenen Auto reparieren.

Aber nicht an Autos von Freunden und Bekannten, denn wenn da was passiert und nachgewiesen wird, das du es verbockt hast, gehts direkt in den Bau.

Ist absolut verboten und nicht ratsam.



Beitrag bearbeitet (18.05.06 19:26)
amok01
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von amok01 »

Keine Antwort, aber auch eine ähnliche Frage:
Habe die Bremsen auch selbst gemacht, danach gings zum Tüv.
Wenn die Bremsen jetzt ausfallen, hätte dann der Tüvler das vorher bemerken müssen oder muss er nur die an dem Zeitpunkt vorhandene Bremsleistung testen?
Scirocco, und die Straße lebt XD
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Günni

Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Günni »

So siehts aus, der TÜV macht nur eine Augenblickaufnahme.

Da kannst du um die nächste Ecke fahren und die Bremsen versagen.

Beim TÜV ist nichts zu holen, denn da haben sie funktioniert. :lol:
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53B
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von 53B »

Sollte das aber an einem angefressenem Schlauch gelegen haben den der Prüfer hätte sehen müssen schaut es anders aus, glaube nicht das man dem Herren dann nichts vorwerfen kann.
Eugen
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Eugen »

Wenn die Bremse wegen einem Mangel ausfällt den der Monteur zu vertreten hat, dann wird dieser in Haftung genommen. Dabei ist es egal ob man es selbst gemacht hat oder eine Werkstatt. Wenn die Bremse aber wegen Materialfehler oder sonstigem nicht vom Monteur vertretbaren Fahlern ausfällt, dann haftet die Versicherung bzw. bei herstellungsfehlern der Hersteller. Im Grunde darf jeder seine Bremse selbst reparieren. Fällt sie aber bei eigenm Verschulden aus, wird die Versicherung den Schaden abwälzen wollen. Das selbe passiert eben auch in einer Werkstatt, dann ist eben der Meister betroffen und nicht man selbst.
Der Prüfer beim TÜV kann nur eine augenblickliche Prüfung durchführen. Das heißt Sichtkontrolle und Prüfstandmessung. Ist das alles ok, dann kann der Prüfer auch nix mehr machen bzw. dafür belangt werden.

Gruß,
Eugen
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Tempest
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Tempest »

Das sollte hier eigentlich alle Fragen geklärt haben, :super: Eugen :-)

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CandidMastro
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von CandidMastro »

Bei meinen Bremsbelägen war eine detaillierte (Bild)beschreibung zum wechseln dabei...
Grüße, Paul
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Macho
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Macho »

Danke Eugen !!!

Eine Frage hätt ich noch...

Wie sieht es aus wenn ich die Bremse selbst richte, mit dem Wagen in eine Werkstatt fahre und Sie vom WerkstattMeister begutachten lasse (vorrausgesetzt Er macht das). Ist dann der Meister verantwortlich ?


Gruß Macho
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Eugen
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Re: Bremse selbst machen & Versichert !?

Beitrag von Eugen »

Tja, das ist eine interessante Frage. Da befinden wir uns in einer gesetzlichen Grauzone, die wohl nur der Richter wird füllen können. Mir ist kein Gesetz bekannt, welches sich hierauf anwenden lässt.
Die Richter, die ich kenne, würden da wohl eher zu nein tendieren, aber Du weißt ja 3 Juristen haben 4 Meinungen.
Eine mögliche Argumentation wäre: grundsätzlich ist derjenige Verantwortlich, der die Bremse richtet. In einer Werkstatt hat der Meister seine Erfüllungs.- bzw. Verrichtungsgehilfen für die er selbst haften muss. Da die Reparatur durch eine Privatperson nicht unter den Begriff des Erfüllungs.- bzw. Verrichtungsgehilfen eingeordnet werden kann, kann auch der Meister nicht dafür haftbar gemacht werden. Er hat dich schließlich nicht mit der Verrichtung der Sache beauftragt.
Eine andere Argumentation wäre: der Meister erhält einen Auftrag die Bremse zu überprüfen, wenn er sein ok gibt, dann ist die Bremse auch ok. Aber, da sind wir wieder beim TÜV-Prüfer. Auch der Meister kann dann nur einen Momentzustand beurteilen. Schaut die Bremse ordentlich aus und liefert genug Druck auf dem Prüfstand, dann ist sie ok. Mehr kann er nicht machen. Wenn aber eine Schraume mit zu viel oder zu wenig Drehmoment reingeschraubt ist, wird er nicht prüfen können. Ansonsten wäre der Auftrag die Bremse zu richten und nicht zu prüfen.
Natürlich wird ein gerissener Anwalt versuchen auf der Schiene Fachkentniss zu fahren. So nach dem Motto "der weiß was er sagt und mein Mandant ist fachlich nicht qualifiziert dafür, also muss er ihm vertrauen", aber da wird der Verteidiger sofort gegehalten mit "dann hätte er an der Bremse auch nichts machen dürfen". Je nach dem welches Anwalt da der bessere ist könnte man mit etwas Glück nur eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Aber eher unrealistisch.

Gruß,
Eugen
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