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TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 08:50
von Superhobel
Hallo,
könnte mich heute morgen mal wieder
Nach einem Telefonat mit der Zulassungsstelle bekam ich folgende Auskunft: Die gesetzliche Mindestbodenhöhe vorn bei Autos beträgt 200mm. Keine Diskussionen, keine Ausnahmen, das sei so. Eintragung von Schürzen aller Art, die diese unterschreiten werde nicht vorgenommen.
Ist das wirklich so ???
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 08:54
von dr.scirado
blablabla
reg dich nich so viel auf!
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:00
von Mr.Burnout
da hast du wohl etwas missverstanden.....ich denke mal damit ist die Mindesthöhe des Kennzeichens gemeint.
Ansonsten stehen hier bei mir in der Strasse mindestens 10 illegale Autos, einschließlich des Alltagspassats meiner Frau....von meinen Breitbaurocco will ich erst garnicht sprechen
Gruß
Stefan
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:00
von 76er GTI
Die verarschen Dich doch. 200mm das sind 20 cm
Gruss
Oli
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:07
von dr.scirado
>>>200mm das sind 20 cm
knallhart recherchiert oli

)
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:14
von hadef
mr burnout hat recht. 200 mm gilt für das vordere kennzeichen.
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:15
von Superhobel
Hallo,
habe mal gegoogelt. Offensichtlich bin ich da wieder an einen geraten, der besser seine eigene Zulassung mal überprüfen sollte.

Jeder Kunde fragt mich ständig "Auf welcher Grundlage urteilen Sie? und da muss ich immer eine Norm parat haben. Hatte er aber nicht. Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe, nur ein Merkblatt des VdTÜV 751, in welchem 11 cm empfhohlen werden, die aber nicht verbindlich sind. Wenn der Wagen allerdings nicht mehr in die Bremstester bei der HU passt, dann denke ich wird es Ärger geben
In unserer Datrenbank habe ich aber folgendes gefunden:
VdTÜV 751:
Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit
Werde dieses Merkblatt mal anfordern, mal schauen...
Beitrag bearbeitet (21.02.06 09:27)
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:15
von Eugen
Ich denke auch, dass die guten Leute von der Zulassungsstelle die Kennzeichenhöhe meinen, vielleicht wissen die das aber gar nicht. Warum rufst Du auch bei der Zulassungsstelle an? Dafür ist der TÜV zuständig. Und da gilt nach wie vor 8cm zu festen Bauteilen.
20cm erreicht der Rocco nichtmal im serienmäßigen Zustand, zumindest nicht die Ölwanne.
Gruß,
Eugen
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:16
von 76er GTI
Danke danke Doc
Ganz ehrlich: Ohne Taschenrechner, nur im Kopf ausgerechnet
Wer kann sich schon 200mm unter dem Auto vorstellen? Ich nicht. 20cm aber schon.
Gruss
Oli
Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 09:16
von Roadagain
öhm Ihr wist schon das der Scirocco serie 11,5 cm Bodenfreiheit hat?