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Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 22:16
von 53B
Hi,

da mein Kopf gerade unten ist und vom Instandsetzer bearbeitet werde muss hab ich mir überlegt ob ich den Block gleich mit ausbaue und hin bringe. Würde ihn dann auf das nächste Übermass bringen damit ich erstmal Ruhe habe.
Jedenfalls würde ich dann gerne wissen ob das eingetragen werden muss, hab hier schon Argumente mit Steuer und Leistung gehört wobei mir mal gesagt wurde bis zum 3ten Übermass wäre das Toleranz und eine Motorinstandsetzung ist eigentlich kein Tuning.

53B

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 23:46
von hadef
also toleranzen gibts und ich denke, da fällt das übermass bestimmt noch mit rein. und selbst, wenn nicht, wer wills nachvollziehen.

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 00:24
von 53B
Nachvollziehen kann es keiner. Allerdings ist man mit dem ersten Übermass von nem DX mit 1760ccm schon bei 1802ccm. Wäre also schon in der Steuer teuerer.

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 00:29
von Michas Rocco
Ja schon aber mal ehrlich wer merkt das? Und normalerweise müßte dich dein Instandsetzer dann auch darauf hinweisen. Wenn er das nicht macht, woher solltest du das dann wissen?

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 00:39
von 53B
Dann lass ich mal alles auf mich zu kommen. Morgen weiss ich mehr.

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 16:13
von Jägermeister53a
ich fahre 83er bohrung statt der 81 das macht dann 1869ccm
interessiert doch keinen und auslitern, die mühe macht sich keiner. auf dem rupf stehen ja nach wie vor die alten daten.

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 16:37
von Kaefer-robert
"Äh könnten sie mir meine übermaß kolben eintragen?"
Das gesicht von dem Tüv prüfer möcht ich sehen.

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 16:49
von Folterknecht
lol vorallem wenn er dann di eKBA nummer auf dem kolben sehen will *G*

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 17:00
von Eugen
Übermaßkolben werden nicht als solche eingetragen sondern durch die Änderung des Hubraums.
Die Überprüfung, also das Auslitern wird nicht selten gemacht und zwar immer dann, wenn ein Unfall passiert ist, die Polizei oder die Versicherung eine Untersuchung des Autos beantragt (passiert recht oft bei getunten Autos). Dann kommt die Kiste zum Gutachter oder zum TÜV und die nehmen dann den Motor auseinander.

Ob sich die Steuerklasse bei 1802ccm ändert weiß ich nicht genau. Könnt mir aber vorstellen, dass es noch runtergerechnet wird.

Was passiert wenn größere Kolben eingebaut werden und nicht ordentlich vermerkt werden? Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherungsschutz heißen die Zauberwörter.

Wie gesagt, man kommt aber nur drauf, wenn man Mist baut und das Auto deshalb auseinandergenommen wird.

Gruß,
Eugen

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?

Verfasst: Di 31. Jan 2006, 17:36
von 53B
Also bislang bin ich noch nicht beim Instandsetzer vorbei gekommen, wird wohl auch nicht mehr heute klappen. Finde es allerdings schon heftig das man dafür zum TÜV muss. Demnächst wird jede gespachtelte Stelle und jede Schweissnaht am Auspuff vermerkt. :musik: