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Verjährt ein §21 Gutachten wenn'`s nicht eingetragen wird?

Verfasst: So 29. Jan 2006, 12:20
von djacme
So, hab mal bissel an meiner neuen Klimarocco Baustelle gebastelt.

Die Karre ist durch andere Federn tiefer, nen Gutachten dafür hab ich auch, aber der Vor-Vorbseitzer hat es nicht eintragen lassen.
Wie ich so den Pappierstabel durchblätter fällt mir ein Tüvbericht nach §21 von 2002 auf der den Ordnungsgemäßen Einbau des Fahrwerks bestätigt und im Anhang die zu ergänzenden Angaben für den Fahrzeugbrief vorweist.

Also der Zettel dem man vom Tüv bekommt um sich bei der Zulassungstelle nen neuen Schein mit den Eintragungen zu holen - von 2002 - und zu derzeit noch mit einem ganz anderen kannzeichen als ds fahrzeug zuletzt hatte.

Kann ich mit dieser 4 Jahre alten Tüv-Bestätigung die von dem vor-vor-letzten Besitzer getätigt wurde zur zulassungstelle und mir den Quatsch in die Zulassungspappiere Eintragen lassen doer gibt es dafür eine verjährungsfrist?

Re: Verjährt ein §21 Gutachten wenn'`s nicht eingetragen wird?

Verfasst: So 29. Jan 2006, 12:34
von Mr.Burnout
Dürfte normalerweise kein Problem sein, es besteht ja keine Zwangsfrist zur Berichtigung der Papiere (Ausnahme: Steuer/versicherungsändernde Massnahmen).
Eine Fahrwerksabnahme muss nicht zwingend in den Brief eingetragen werden, jedoch ist dann der TÜV-Bericht mitzuführen.

Gruß
Stefan

Re: Verjährt ein §21 Gutachten wenn'`s nicht eingetragen wird?

Verfasst: So 29. Jan 2006, 12:38
von hadef
genau so kenn ich das auch. ein kumpel von mir hat tausend zettel für sein auto und gab auch noch nie probleme.

Re: Verjährt ein §21 Gutachten wenn'`s nicht eingetragen wird?

Verfasst: So 29. Jan 2006, 13:55
von oldi53
Hallo!

Steht auf den Prüfberichten immer druaf ob eine Eintragung in den Papieren nötig ist, oder ob es reicht die "Zettelage" von den Abnahmen mitzuführen. In letzterem Fall steht dann eigentlich immer drauf daß eine Berichtigung dann mit vorzunehmen ist, wenn sonstige Sachen (Adresse ...) geändert werden. Mittlerweile ist es allgemein so, daß viele Stellen eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach erfolgter Abnahme wollen, geht hier wohl wieder ums Geld machen...dann sollte man das auch schnellstmöglich machen, sonst kanns passieren in der Zulassungsbehörde stellen die sich quer und du musst noch mal zu Dekra/Tüf die Abnahme neu machen!
Bei mir war es so, daß ich 19.3er Abnahmen bei der Abmeldung eintragen wollte, da wurde aber gesagt daß Eintragungen nur bei Anmeldung gemacht werden, und als ich nur 3 Monate später wieder angemeldet habe brauchte ich gute Überzeugungskraft, daß die das dennoch eintragen, weil es schon so lange her wäre...
Kumpel von mir isse so ergangen daß er auch ene Abnahme hat machen lassen auf welcher stand daß die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen, er nahms nicht so ernst, und als er kontrolliert wurde wiesen ihn die Polizisten darauf hin, nur waren schon 6 Monate vergangen, die Zulassungsbehörde hat es nicht mehr eingetragen, weil zu lange her...

zumindest hier wurde das so geregelt...

Re: Verjährt ein §21 Gutachten wenn'`s nicht eingetragen wird?

Verfasst: So 29. Jan 2006, 15:46
von Kaefer-robert
Alles geldschneiderei