Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Verfasst: Sa 31. Dez 2005, 14:13
Hallo liebe Forianer,
ich hab da mal etwas rausgesucht, dass für uns alle von Bedeutung ist. (zumindest bei der derzeitigen Wtterlage.)
Die StVO wird insoweit geändert, dass jetzt §2, Abs. (3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.
²Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Entscheidend wird hier der Satz 2. Diese Änderung soll ab morgen Gültig sein. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Ich habe diese Informationen aus einer Gesetzesvorlage die in unserem Studium durch unserem Rechtsdozenten behandelt wurde und welchen Einfluss dieses Gesetz auf (unsere) Speditionsbranche haben wird.
Weiter befanden sich in der Gesetzesvorlage auch Bußgelder die zu erheben gedacht wird:
Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
In diesem Sinne ... Guten Rutsch
Greetz Willi
ich hab da mal etwas rausgesucht, dass für uns alle von Bedeutung ist. (zumindest bei der derzeitigen Wtterlage.)
Die StVO wird insoweit geändert, dass jetzt §2, Abs. (3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.
²Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Entscheidend wird hier der Satz 2. Diese Änderung soll ab morgen Gültig sein. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Ich habe diese Informationen aus einer Gesetzesvorlage die in unserem Studium durch unserem Rechtsdozenten behandelt wurde und welchen Einfluss dieses Gesetz auf (unsere) Speditionsbranche haben wird.
Weiter befanden sich in der Gesetzesvorlage auch Bußgelder die zu erheben gedacht wird:
Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
In diesem Sinne ... Guten Rutsch
Greetz Willi