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Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 21:13
von HellStgtGT2
Hey,
habe mir heute meine neue Kupplung einbauen lassen! Als ich die ausgebauten teile mitgenommen habe ist mir was aufgefallen und zwar ist meine mitnehmerscheibe innen gerissen das heisst wo die verzahnung drin ist das dreht sich obwohl es ja starr sein müsste! Nun ist das Herstellungsdatum der 03/01 was draufsteht!
das heisst sie wurde von meinem Vorbesitzer schon gewechselt!

Meine frage jetzt: Kann man da gegen VW oder so vorgehen das es ja ein materialfehler ist! Bringt das was!? Wenn ja wo kann ich mich da melden!

Gruss
Markus

Re: Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 21:23
von Die Grüne Gefahr
Nach 4 Jahren wird wohl nichts mehr mit Garantie zu machen sein... Und außerdem hast Du ja auch sicherlich keine Rechnung dafür, da sie ja vom Vorbesitzer gewechselt wurde....

Re: Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Fr 23. Dez 2005, 21:24
von 53B
Gewährleistung sind gesetzlich lediglich 2 Jahre. Denke mal da wirst Du kaum noch Chancen haben, vielleicht gibts auf Kulanz was....

Re: Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Sa 24. Dez 2005, 18:08
von §§Rocco
Es kommt auch entscheidend darauf an, ob Verschleiß (also Abnutzung durch normalen Gebrauch) vorliegt oder ein Materialfehler oder ein Fehler beim Einbau. Die Abgrenzung dürfte bei einem Teil wie der Kupplung schwierig sein, was meinen die Experten?
Gruß Harald

Re: Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Mo 26. Dez 2005, 10:45
von PHiL
Hallo!

Seit wann gibts denn bei Verschleißteilen Garantie ???

Re: Frage wg VW und Garantie--LESEN--

Verfasst: Mi 28. Dez 2005, 12:55
von cekey
kriegst bestimmt nix

hatte einen Kühlerschlauch mit eindeutigem Materialfeher, Rechnung und alles, knapp 1 Jahr, Älter als 6 Monate interessiert die nicht

Eine Frechheit, VW halt.....