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verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 16:20
von mika4real
hallo,
wieder mal ein nervtötendes thema. meine freundin hat heute einen schrieb bekommen mit verwarnung und anhörungsbogen. verwarnug in höhe von 35euro. sie soll am 2.8.05 auf eine behindertenparkplatz vor einem JAWOLL sonderpostenmarkt geparkt haben. habe was von 3 monaten in erinnerung die wären heute doch längst vorbei. ist dem richtig?
und des weiteren steht in der verwarnung nur der name des marktes also jawoll und eine ortsangabe mit gemeinde und plz also keine strasse oder weiters. diese gemeinde/ort ist 2 orte weiter. wir wissen jetzt nicht ausm kopf obs da überhaupt so einen markt gibt gescheige denn ob sie überhaupt da war. laut internet gibts den nämlich nicht (bei uns im ort schon). auch sind keine fahrzeugangaben vermerkt wie fahrzeughersteller und farbe, so wie ich das von anderen knöllchen kenne. und n knöllchen hatte sie auch nie dran.
also ist das jetzt schon verjährt? wenn dem so ist kann man sich weiteren stress eh sparen.
und wenn nicht, wie weiter dagegen vor gehen?hätte man da eine chance selbst wenn meine freundin da geparkt hätte (ich kenn sie ja zutrauen würd ich ihr das

). allein schon wegen der falschen ortsangabe und keinen fahrzeugmerkmalen. kann es sein daß die anzeige von zivilisten gemacht wurde, und nicht polizei?
fragen über fragen
mfg mika
Beitrag bearbeitet (15.11.05 16:21)
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 16:26
von hadef
also, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, die 3 monate fangen erst ab der anhörung an, also, an dem tag, an dem du den brief bekommst.
ich würd das ganze erst mal etwas in die länge ziehen und dann irgendwann mal fragen: wenn sie weder fahrzeugdaten noch ort wissen, ob sie sich dann überhaupt beim kennzeichen sicher sind.
meine freundin wurde im sommer geblitzt (innerorts mit 74) und hat erst mal foto angefordert. sie ist ganz eindeutig drauf zu erkennen, aber die uhrzeit, die da drauf stand, war unmöglich, da sie da noch in der schule war. ich hab dann mit einer bescheinigung der schule im anhang geschrieben (in ihrem namen natürlich), dass ihr gerät ja nicht funktionieren kann. und wenn die zeit nicht richtig funktioniert, dann kann die tempomessung doch wahrscheinlich auch nicht stimmen. und siehe da: alles eingestellt worden.
mfg hadef
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 16:53
von Kerstin
jep, zivilpersonen dürfen das glaub ichauch.
allerding beim falsch parken?
bei ner roten ampel hab ich sowas mal gehört, das ein fußgänger ne anzeige machte.
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 18:58
von kogafreund
Auf Behindertenparkplätzen zu parken, ist asozial.
Trotzdem ist die Ordnungswidrigkeit - so sie denn begangen wurde -, wohl gem. §§ 26 III, 24 StVG verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt, sobald die Handlung beendet ist (also hier am 02.08.05).
Gruß
koga
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 19:31
von mika4real
vielen dank ich werde es ihr ausrichten, finde es auch nicht gut mit dem parken auf behinderten parkplätzen und soll hier auch nicht zur diskussion stehen.
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 19:37
von mika4real
achso und da sie dann ja wohl verjährt ist soll sie was am besten jetzt tun?
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 19:57
von kogafreund
Die Verjährung ist rechtstechnisch eine Einrede, die erhoben werden muß.
Das bedeutet: Brief schreiben und auf Verjährung hinweisen (Meinetwegen auch mit den von mir oben zitierten Vorschriften; aber das ist kein Muß).
Sofern ein Bescheid ergeht oder ergangen ist, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Die Verjährung bewirkt, daß die Durchsetzbarkeit des Anspruchs gehemmt und die Sache damit erledigt ist . Aber man weiß nie, was die sich noch ausdenken.... .
Gruß
koga
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 20:29
von §§Rocco
In dem Bußgeldverfahren gilt eine 3-monatige Verfolgungsverjährung. Mit dem Absenden des Anhörungsbogen wird der Fristablauf gehemmt. Hierzu reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter anordnet, den Anhörungsbogen zu versenden und einen entsprechenden Vermerk in der Akte macht, es kommt nicht darauf an, wann der Anhörungsbogen dem Betroffenen zugeht.
Allerdings muß der Tatvorwurf hinreichend konkretisiert sein (Tag, Uhrzeit, Tatort, Kennzeichen des Pkw), ob das bei Euch vorliegt, läßt sich Euren Angaben nicht zweifelsfrei entnehmen.
kann.
Zu beachten ist: Kann der verantwortliche Fahrer (oder Fahrerin!) nicht ermittelt werden, kann dem Kfz-halter eine Verwaltungsgebühr auferlegt werden bei Verstößen im ruhenden Verkehr (z.B. Falschparken), diese Gebühr kann u. U. höher als das Verwarnungsgeld sein, die Beträge sind mir jetzt nicht geläufig.
Alle Angaben - wie immer- ohne Gewähr!!!
Gruß Harald
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 21:24
von mika4real
danke auch dir nochmal, aber muß dann nicht irgendwie ein entsprechendes datum irgendwie vermerkt sein auf dem schrieb den sie bekommen hat. ansonsten können die thoretisch vermerke in akten legen wie die lustig sind kann ja keiner nachvollziehen.
tag , uhrzeit, tatort, und kennzeichen sind soweit da. nur besagtes phenomän, daß genannter "supermarkt" nicht im angegebenen ort ist. da muß der jenige der die anzeige gemacht hat nen fehler gemacht haben. zu dem kenne ich daß ja wie gesagt von üblichen verwarnungen wegen falsch parkens, daß zumindest fahrzeughersteller und farbe vermerkt sind. so daß zbsp nicht versehntlich durch ein fehler im kennzeichen jmd falschen belangt wird. mein vater hatte sowas schon mal. es war sein kennzeichen genannt aber er fährt keinen silbernen opel sondern einen schwarzen mercedes.
muß in dem schreiben was von beweisen stehen? (mir fällt der typ ausm tv ein der die entsprechenden fahrzeuge fotgraphierte als beweis) in dem schreiben soll was von zeugenaussagen: zeugen oder so stehen. habe es leider selber noch nicht gesehn (fernbeziehung).
kann man diese beweise anfordern einsehen insofern es welche gibt?
und was würde passieren wenn man abstreitet diese tat begangen zu haben (zumal sie wirklich nicht weiß ob sie es war)? steht dann aussage gegen aussage?
mfg mika
Beitrag bearbeitet (15.11.05 21:25)
Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????
Verfasst: Di 15. Nov 2005, 21:54
von kogafreund
Also:
Da würde ich mir jetzt keine großen Gedanken machen.
Wenn es so ist, wie Du schreibst, ist die Sache ohnehin verjährt.
In eine nähere Prüfung wird dann behördlicherseits keiner mehr einsteigen.
Wenn zusätzlich die von Dir genannten Ungereimtheiten (= falscher Ort)
vorliegen, dann sieht es für die Verwaltungsbehörde eher schlecht aus.
Gleichwohl neigen die Gerichte dazu, einen einmal ergangenen Bußgeldbescheid
(der hier ja noch gar nicht vorliegt) zu bestätigen.
Also erstmal Ruhe bewahren und Brief an die Behörde: Verjährung,
falscher Ort usw. Das Verfahren müßte dann eingestellt werden.
Gruß
koga
Beitrag bearbeitet (15.11.05 21:55)