Seite 1 von 2

Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 20:10
von Sto-golfer
Also klar ich weiß dass man wenn der Wagen abgemeldet ist, mir 18Monate bleiben den Wagen anzumelden ohne Vollabnahme. Aber wie lange muss ich den Wagen mind. anmelden innerhalb der 18Monate, damit ich nicht zur Vollabnahme muss?

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 20:13
von Scirocco kiwi
So weit ich weiß gibt es da kein limit.
Habe meinen mal für 1monat angemeldet.Danach fangen die 18 monate wieder von vorne an.

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 20:18
von D!ZZY
Soweit ich weiss, reicht schon eine eintägige Zulassung. Danach haste wieder Luft.

MfG
D!ZZY

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 20:23
von 53B
Die Vollabnahme ist auch nicht so schlimm. Ist in meinem Fall sogar das beste was mir passieren kann. Kann so alles schön günstigen eintragen lassen. Kostet halt 80 euro und dann noch mal 50 für den Antrag auf wiederzulassung.

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 21:11
von Kerstin
bei uns haben jetzt sowas tolles erfunden beim anmelden. man bekommt erst ne anmeldung wenn min. ein halbes jahr noch tüv drauf ist.
das heißt wenn ich n auto kauf muß ich darauf achten das ein halbes jahr noch tüv ist ist voll blöde, oder neu tüv machen trotzdem noch n paar monate wären. :kopfhaue: :kopfhaue: :kopfhaue:

ansonsten kann ich nur bestätigen was die vorredner sagten, 18monate hast zeit zum anmelden, 24 stunden angemeldet dann kannst ihn wieder stilllegen und wieder 18 monate

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 21:42
von Rocco´82
50€ für den antrag auf wiederzulassen?? Das musste mir mal bitte genauer erklären, meinen meld ich nämlich (hoffentlich) freitag wieder neu an. dachte das ich einfach wie ne normale zulassung bezahle +11€ für nen neuen brief

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 22:27
von mika4real
also ich hatte auch nur noch 2 tage tüv und hab ihn angemeldet bekommen vor 2 jahren. hatte ihn auch nur 2-3 tage zugelassen wegen vollabnahme.

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 22:50
von GTX
@Mika
Das mit dem Resttüv ist je nach Bundesland verschieden. Hier in Hessen ists auch kein Problem

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Di 23. Aug 2005, 22:54
von 53B
@Rocco82: Wenn Dein Fahrzeug 18 Monate abgemeldet war wird es als Endgültig abgemeldet betrachtet. Das heisst Du bekommst einen ganz neuen Brief ausgeschrieben und das kostet eben etwas mehr. Nebenbei brauchst Du dann noch die Vollabnahme. Ist aber nicht weiter wild bis auf das es teurer ist als normaler TÜV. Kannst bei der Gelgenheit aber das beste draus machen und noch jedemenge eintragen lassen, je nach aufwand wird das dann aber noch dazu berechnet.

Re: Stilllegung, wann Vollabnahme!

Verfasst: Mi 24. Aug 2005, 07:15
von Rocco´82
Das ist mir klar aber ich komme nicht auf 50€? Wird wohl wieder von zulassungstelle zu zullassungsstelle verschieden sein.

Hier muss ich baurat machen, zur zu.stelle und da bekomm ich für 11€ nen neuen brief und bezahl dann halt neue nummernschilder und die normalen gebühren.

Zumindest war es letztes jahr noch so :gruebel: