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Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:15
von scirocco xx 3
Tach zusammen,
habe mir ne schöne Frontspoilerlippe vom Corrado für meinen Rocco ersteigert.Weiß vielleicht jemand wie das mit`m Eintragen aussieht?Habe schon mal im Bekanntenkreis nach gefragt,einige sagen der muß eingetragen werden,andere behaupten halt das gegenteil.Der Tüv Freak wo ich normalerweise hin fahre hat jetzt 2 Wochen Urlaub und zu einem anderen zu fragen hab ich ehrlich gesagt keinen Bock.MFG Frank

Scirocco - Freunde Eifel

Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:25
von MK_SCIROCCO_16V
klar eintragen ....
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:26
von 53B
Wenn Du es eingetragen hast bis Du auf der sicheren Seite. Lieber eingetragen und man muss es nicht statt nicht eingetragen und man muss es.
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:27
von Black Rocco
Hey Frank
Ich musste meine Golf 3 Lippe nicht eintragen.Der meinte es wär nicht notwendig.Aber ich hätte die eintragen lassen können.
Ich denke es kommt immer auf den Tüv drauf an.Da wo ich immer hinfahre sind die sehr locker was das Tuning angeht.
Aber eintragen lassen kann ja nix schaden,weil dir dann kein Polizist was anhängen kann ;)
Gruß
Arthur
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:28
von Bernd
besser ist es aufjeden fall wenn du ihn eingetragen hast,
kommt halt letztendlich immer auf den polizisten an der dich anhält
gruß
Bernd
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:37
von Rocco_GTI
So ist es. Ich hatte an meinem JH ja auch die Corri Lippe dran, da meinte der TÜV:
"Ist doch eine originale VW-Nummer drauf, die brauchst net eintragen..."
Die Grünen wiederum:
"Wo issn die Eintragung für die Frontlippe???"
Gut das ich noch den Namen des TÜV-Prüfers wusste, der hat mir dann ne Bestätigung gegeben, die ich bei den Grünen vorlegen konnte...
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 14:43
von 53B
Mich haben die Cops auch schon gefragt wo mein Heckspoiler eingetragen ist, hab ihnen dann gesagt das er nicht eingetragen ist worauf sie mich nach einer ABE gefragt haben, hab natürlich darauf gesagt das ich auch keine ABE dafür habe und sie haben mir erklärt das nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben wird. Musste dem Cop dann mal erklären das ihm die Locken trommeln und der Heckspoiler zum Auto gehört wie die Beifahrertür.... "Nun werden Sie mal nicht frech"
Was lernen wir daraus? Mit Eintragung steht man immer besser da.
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 16:30
von filth
uhh dann muss ich aber mal schnell meinen heckspoiler eintragen lassen
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 16:44
von Bernd
...und deinen totenkopfhasen

der is nämlich nich originoooool
gruß
Bernd
Re: Spoilerlippe Eintragungspflichtig???
Verfasst: Fr 27. Mai 2005, 18:34
von scirocco xx 3