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Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 13:35
von blue-rocco-langenau
Hallo zusammen :wink:

habe mir schwarze Blinker bestellt nun möchte ich meine scheinwerfer schwärzen (nich lasieren) aber nur die gläser abnehmen und die ränder an den Scheinwerfern schwarz machen, also so wie auf dem Bild.....

geht das in ordnung , sagt da keiner was?? denke nicht da kein eingriff am glas usw???

gruß

Bild

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 13:41
von Folterknecht
geht i.o. :) da keien reflektorfläche weggenommen wird. also keien lcihtveränderung

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 15:42
von Macho
Servus !

Das geht in Ordnung und interessiert den Tüv auch nicht wenn es sauber gemacht ist. Ich wollte es sogar eintragen lassen aber der Tüv-Prüfer meinte das ist nicht nötig !

P.S.
Das auf Deinem Bild ist mein Rocco !


Gruß Macho

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 16:29
von blue-rocco-langenau
ok danke schön für die antworten :wink:

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 16:54
von Giugiaro
Und was sagt die Rennleitung dazu?

Ich meine, wenn der TÜVi sagt, is alles ok müssen die das noch lange nicht ok finden. Hab das alles schon erlebt!
Am besten wäre doch da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des TÜVs.

Hat jemand sowas zufällig???

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 17:01
von Eugen
Es wird nie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, da sie genauso unsinnig wäre wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für irgendeinen Aufkleber.
Solang der Reflektor bleibt wie er ist, kann man die Ränder bemalen wie man will.

Gruß,
Eugen

Re: Schwarze Scheinwerfer

Verfasst: Mo 28. Mär 2005, 17:11
von Giugiaro
Das sehe ich ein wenig anders:
Wenn die Randflächen, wo die Streuscheibe mit dem Reflektor verklebt wird, und die Lampenabdeckung in der Mitte farblich verändert werden ist das genau eine Veränderung wie wenn ich sagen wir mal, Blinker lassiere.
Und genau darum gehts mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

@Eugen:
Oder hast Du Lust darauf, jedes Mal, wenn die Rennleitung Kontrollen durchführt, nen Mängelschein etc. zu kassieren, und Du dich dann zum TÜV bewegen darfs um Dir die gefahlosigkeit etc. der Veränderung bescheinigen zu lassen.

Da halt ich doch der Rennleitung lieber ne Unbedenklichkeitsbescheinigung unter die Nase und hab dann meine Ruhe und ein grinsen in den Mundwinkeln!