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Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 15:21
von Stephan
Hallo,
möchte die Frage klären, ob das Leergewicht im FzgSchein schon inklusive der Betriebsstoffe und vollgetankt ist. Oder ist es nur das Trockengewicht?
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 15:26
von Kaefer-robert
Nö solte voll getankt sein.
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 15:40
von 76er GTI
Das Leergewicht ist mit vollem Tank und Fahrer (70 oder 75kg).
Hey Stephan, das Du das nicht weisst...
Gruss
Oli
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 16:51
von 53B
Mit Fahrer? Soweit ich weiss mit max aller Flüssigkeiten aber noch mit Fahrer?
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 17:11
von 76er GTI
Mal gesehen und kopiert:
In deutschen Fahrzeugscheinen steht (grundsätzlich) das Leergewicht des jeweiligen Basismodells incl. Fahrer (75 kg), 90% Tankfüllung und Bordwerkzeug.
Das eigene Fahrzeug ist aber meistens ein Stück schwerer.
Für Zusatzausstattungen kann man überschlägig von folgenden Gewichten ausgehen (soweit im Basismodell nicht serienmäßig enthalten!):
Klimaanlage = 25 kg
4 Türen = 30 kg
Anhängerkupplung = 20 kg
elFH und ZV = 20 kg
elektr. Schiebedach = 20 kg
vollwertiges Reserverad = 10 kg
Breitreifen statt Normalformat = 10 kg (für 4 Räder)
Radio (Normalausführung, keine Monster-Anlage) = 10 kg
zusätzlicher Subwoofer = 10 kg
Geteilte Rückbank = 10 kg
Komfortsitze / Easy Entry usw. (manuelle Betätigung) = 3 kg pro Sitz
Elektrische Sitzverstellungen = 5 kg pro Sitz
Lederausstattung = 5 kg
ESP = 5 kg
Kopfairbags = 4 kg
Xenonlicht = 4 kg
Sitzheizungen = 3 kg
Elektrospiegel = 3 kg
Fußmatten = 2 kg
Gruss
Oli
Beitrag bearbeitet (20.02.05 17:18)
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 19:02
von Eugen
Mit 3/4 vollem Tank und 75kg für Fahrer, so haben wir das auch immer eingetragen.
Gruß,
Eugen
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: So 20. Feb 2005, 19:24
von Stephan
Thanks, auch ich kann nicht alles wissen. Brauche die Werte zur überschlägigen Berechnung fürs AP22. Sicher gibts auch Unterlagen, in denen man nachsehen könnte, etwa den Kommentar zur StVZO. Aber da wir hier fachkundige Leute wie Euch im Forum haben, ists einfacher, sich durchzufragen. Also, vielen Dank nochmals.
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: Mo 21. Feb 2005, 10:06
von SciX
Um sicher zu gehen einfach wiegen.
Einfach mal bei einer Firma die eine Waage hat nett fragen.
z.B.: Containerdienst, Recyclingfirma o.ä.
Re: Frage zum Leergwicht
Verfasst: Mo 21. Feb 2005, 13:40
von sciroccotim
Rudolf Sell Containerdienst :D ... (mal en bisschen Werbung fürn Schwager macht* *g*