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Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Mo 7. Feb 2005, 19:26
von ACAB
wollte mal fragen wo da der unterschied ist oder ist das beides das selbe??!
gruß
Re: Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Mo 7. Feb 2005, 19:36
von Kerstin
abmelden ist weg verschrottet und kommt nicht wieder und stilllegen kannst machen wenn meinst der kommt irgendwann wieder auf die strasse,
aber die bei der zulassungsstelle wissen schon was du meinst, wenn sagst was du willst ob eben verschrottungsschein hast oder nicht.
Re: Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Mo 7. Feb 2005, 20:53
von Amphitamin53b
Bei uns wird unterschieden zwischen Entgültig & Vorübergehend Stillegen
Re: Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Mo 7. Feb 2005, 20:55
von filth
ja so ist das? ich dachte abmelden ist wenn man sich das auto zb im moment nicht leisten kann und man stellt es in die garage. und stilllegen ist wenn dich die polizeit mit ner karre ohne betriebserlaubniss rausfischt, und du die quasi so garnicht fahren kannst,...
naja wieder was dazugelernt
Re: Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Mo 7. Feb 2005, 21:01
von Kerstin
ja die polizei legt das auch still wenn du mit n teil ohne betriebserlaubnis fährst und wenn du dieses dann wieder schick tüv zugelassen hast meldst ihn wieder an. beim stilllegen hast 18 monate zeit den wieder anzumelden. wenn du länger brauchst mußt du glaub ich n vollgutachten machen lassen vorm anmelden.
Re: Abmelden/Stilllegen
Verfasst: Di 8. Feb 2005, 16:32
von Scirocco_Speedy
wenn du vorübergehend stilllegst, muss er spätestens vor ablauf von zwei jahren wieder angemeldet werden, sonst wird daraus automatisch eine endgültige stilllegung.