Dazu hatte ich bezüglich meines Bruders auch gerade erst Korrespondenz mit dem BKA, hier die Antwort:
Sehr geehrter Kollege,
vielen Dank für Ihren Hinweis und die Anfrage an das BKA.
Dem Bundeskriminalamt sind bereits mehrere Fälle mit der gleichen
Vorgehensweise bekannt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg, StA'in Roser,
Tel. 0821/310 512 50, führt in diesem Zusammenhang ein Sammelverfahren
unter dem Aktenzeichen 106 UJs 113 262/03.
Ihre betroffenen Bekannten sollten sich unter Angabe des o.g.
Aktenzeichens an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und
Anzeige erstatten.
Wie Sie sicherlich wissen, sind alle Behörden und Beamten des
Polizeidienstes verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen.
Wenngleich dies auch für das BKA gilt, sind unsere Aufgaben auf dem
Gebiet der Strafverfolgung auf wenige, eng umrissene Bereiche
beschränkt.
In dem vorliegenden Fall hat das BKA keine unmittelbare eigene
Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Informationen über Straftaten
an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter. Um Verzögerungen
zu vermeiden, ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle
der richtige Ansprechpartner.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiter helfen.
Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung!
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
>
> |B¦ Stefanie Amft
> |K¦ Bundeskriminalamt Wiesbaden
> |A¦ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
>
> * +49 (0) 611-55 11054
> * +49 (0) 611-55 13938
> *
stefanie.amft@bka.bund.de
> * Bundeskriminalamt
> D-65173 Wiesbaden
Beitrag bearbeitet (04.02.05 14:55)