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Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 18:27
von hadef
vollschalen bekommt man unter gewissen vorraussetzungen natürlich eingetragen. es werden die hinteren sitzplätze gestrichen und sie müssen neigungsverstellbar sein, wie alle sitze. bei vollschalen muss man eben darauf achten, dass man befestigungen nimmt, bei denen diese verstellung möglich ist.
dass mit dem bösen blick kommt immer auf den prüfer an.

mfg hadef

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 18:52
von OSLer
LKW ist schon ne Weile nicht mehr machbar, soweit ich weiss.
Aber ich denke, eventuell kann Eugen mehr dazu sagen.

MfG Lars

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Fr 10. Dez 2004, 19:09
von Rocco_GTI
LKW funktionier nur noch bei einem zulässigen Gesammtgewicht von mindestens 2,8t... schaff ich net mal mit meinem Bus, geschweigedenn mit dem Rocco.... :hihi:

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Sa 11. Dez 2004, 12:24
von Eugen
So, jetzt wirds hier ein wenig kompliziert.
Nicht verstellbare Vollschalensitze sind grundsätzlich nicht zulässig, denn ein Sitz muss um mindestens 20° verstellbar sein, was seine Neigung angeht (Rückenlehne). Es gibt Vollschalen, die diese Verstellung haben.
Das ist in Bayern so, auch in Hessen oder sonstwo. Du wirst aber Prüfer finden, die solche Sitze eintragen. Das Problem ist aber, dass die Eintragung dann nichtig ist, weil sich der Prüfer an seine Richtlinien nicht gehalten hat.
Das ist genauso wie wenn man eine Tieferlegung eingetragen bekommt, bei der weniger als 8cm Bodenfreiheit übrig bleiben. So ein Auto hat dann trotz der Eintragung keine BE und kann von der Polizei stillgelegt werden (im Extremfall).
Mein Tipp, kauf dir vernünftige Vollschalen. Es gibt übrigens Vollschalen von Recaro, die eine ABE besitzen und damit eintragungsfrei sind (kosten aber ein wenig).
Die Geschichte mit dem bösen Blick ist eigentlich ganz einfach. Es dürfen keine scharfen Kanten entstehen (auch bei einem Unfall nicht)--> geeignetes Materiall verwenden und dann darf durch die Verlängerung das Lichtbild nicht beeinflusst werden. Das heißt, es darf alles abgedeckt sein was nicht leuchtet, also auch Teile des Schweinwerfers, die nicht leuchten (also alles außer der Reflektor).
Nochmal ein Tipp, fahr erstmal zum TÜV und besprich das alles mit einem Sachverständigen. Dann kann er dir genau sagen worauf er Wert legt, welches Materiall du verwenden darfst etc. Dann nimm ein Stück Pappe mit und zeichen dort deinen bösen Blick ein. Dadurch kannst du zusammen mit dem Sachverständigen überprüfen wie weit du gehen kannst.
Das selbe gilt für deine Sitze. Vielleicht hat der eine Idee was du noch machen kannst (Stichwort: verstelbare Konsolen etc.).

@Rocco_GTI:
Noch was zum Thema LKW. Als LKW kann jedes Fahrzeug zugelassen werden, bei dem 2/3 seiner Fläche beladen werden kann (also keine Sitze drin sind). Damit kann man auch einen Scirocco, Golf, was auch immer, mit zwei Sitzen als LKW zulassen.
Die 2,8t GG sind Quatsch (es geht rein um die Sitzfläche), das erreicht auch kein Caddy und die laufen zu 90% als LKW.
Bei deinem Bus ist das anders, der ist wahrscheinlich als Wohnmobil zugelassen, wenn du die ganze Innenausstattung rausschmeißen würdest, dann kannst du den auch als LKW zulassen.

Gruß,
Eugen

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Sa 11. Dez 2004, 13:12
von filth
also kann ich meinen rocco als lkw zulassen?? dann muss ich den aber hinten auch beladen können, also nichts mit musik rein oder??

was bringt mir eine lkw zulassung wie viel geld spart man da, ...

das interresiert mich ja doch ein wenig, da man ja doch ans liebe geld denken muss...

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Sa 11. Dez 2004, 19:43
von Eugen
Der Unterschied zwischen LKW und PKW ist das Besteuerungssystem. Während ein PKW nach Hubraum besteuert wird, wird ein LKW nach Gewicht versteuert.
Was es genau kostet weiß ich gar nicht, um ehrlich zu sein.

Gruß,
Eugen

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Sa 11. Dez 2004, 19:48
von Sebastian53b
@filth
ich glaub nicht das du den rocco als lkw versteuert bekommst. bis letztes jahr hat ich noch nen 1er postgolf der als lkw zugelassen war aber da hat sich schon das finanzamt quer gestellt und wollte mir pkw-steuern abziehen. als lkw hätte er mich nur 75euro gekostet

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Sa 11. Dez 2004, 23:07
von sciroccofreak willi
Meines Wissen ist die LKW-Geschichte für Autos nicht mehr so leicht drin. Es stellt zwar kein Problem dar einem PKW so umzubauen (Scheiben zumachen, Rückbank raus), daß er vom TÜV als LKW abgenommen wird.
Viele Finazämter stellen sich hier aber quer und besteuern das LKW-Auto trotzdem als PKW.
Wer so was vor hat sollte sich erst mal bei seinem Finanzamt erkundigen, ob die mitspielen.

mfg
Willi

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: So 12. Dez 2004, 11:29
von Eugen
Jo, das ist das Problem an der ganzen Sache, das Finazamt sucht sich die Art der Versteuerung aus (was eigentlich illegal ist). Damit kann man zwar einen LKW besitzen, aber wird wie ein PKW versteuert.

Gruß,
Eugen

Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 14:34
von cekey
geh zum tuner und lass die den Tüv managen, kostet zwar mehr aber hast weniger Probleme

Legal muss es trotzdem sein, sonst kannst die Eintragung sparen.