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wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 21:33
von rocco beast
hi zusammen
wie alt muss ein fahrzeug nochmal sein damit man das günstig mit nem h kennzeichen fahren darf?25?30?oder 20?muss die karre dann auch weitestgehend original sein?und zum schluss gabs da nicht nochwas mit ganzjährig nen 06 kennzeichen fahren?
mfg n
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 21:38
von FrankyHH
hi!
also ich glaube das haben die auf 30 jahre raufgesetzt...
gruß
Franky
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 21:38
von hadef
also, das fahrzeug muss 30 jahre alt sein. ausserdem original oder mit zeitgenössischen umbauten. und die 06er nr ist nach wie vor den händlern vorbehalten (zumindest offiziel).
mfg hadef
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 21:51
von rocco beast
un wenns jünger wie 30 ist gibts da keine vorteile?wie youngtimer?
mfg n
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 23:47
von hadef
naja, ganz egal isses mit der 07er nr auch nicht. das wird aber in jedem landkreis unterschiedlich ausgelegt, leider. es gibt verschiedene kriterien, die erfüllt sein SOLLTEN, wie gesagt, je nach landkreis strenger oder nicht.
- fahrzeug sollte 20 jahre alt sein
- fahrzeug sollte in erhaltungswürdigem zustand sein, also kein schrott
- es wird auch einfacher, wenns net mehr so viele von diesen fahrzeugen
gibt
- fahrzeug sollte einen historischen hintergrund haben
- es sollte auch original sein, oder mit zeitgenössischem tuning bzw
umbauten
aber eine richtig klare regelung gibt es in deutschland eben net, so dass eben auch aktuelle motoren in diesen fahrzeugen laufen oder irgendwelche extrem-umbauten. ich hab auch schon einen gechoptenc-kadett mit 2 liter 16v und nos mit 07er nr gesehen. oder in einer zeitung hab ich gefunden, dass irgendwo im bayrischen ein toyota celica bj 89 oder sogar neuer mit 07er läuft, weil der ein homologationsfahrzeug für das damalige rallyeauto war.
da kommt dann noch dazu dass, du das auto auch nur zur erhaltung des automobilen kulturgutes (sprich oldtimer bzw youngtimertreffen und rallyes) oder zu probe- und einstellfahrten bewegen darfst. und du hast ein fahrtenbuch. in fulda wird man da regelrecht gejagt, ob das auch alles wirklich seine richtigkeit hat.
mfg hadef
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Do 2. Sep 2004, 14:00
von Eugen
Für eine Oldtimerzulassung muss man auch noch eine Sonderabnahme beim TÜV durchführen lassen. Dort wird dann die Originalität und der erhaltenswerte Zustand bestätigt, also mit Rostlöchern bekommt man kein H-Kennzeichen.
mfG,
Eugen
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Do 2. Sep 2004, 14:11
von rocco beast
hi
wofür war denn nochml ne 07 nr?kenn mich da nicht wirklich aus.
mfg n
Re: wie war das nochmal mit der oldtimerzulassung?
Verfasst: Do 2. Sep 2004, 15:11
von Eugen
@rocco beast:
07er sind Wechselkennzeichen, damit kann man ein Kennzeichen gleich für mehrere Fahrzeuge benutzen. Allerdings ist es nicht so toll wie es klingt, denn eigentlich darf man mit diesen Kennzeichen nur zu Veranstaltungen oder zu Ausflügen fahren. Rein Theoretisch darf man sein Auto dann nicht mal auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.
Ich glaub, man muss dann sogar über jede einzelne Fahrt einen Eintrag ins Fahrtenbuch machen (weiß es aber nicht mehr so ganz 100%ig).
mfG,
Eugen