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07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: Sa 24. Jul 2004, 19:04
von Sven
Hi!
Ich bin am überlegen, meinen 16V in ein paar Jahren (2008) als Youngtimer mit der 07er-Nummer anzumelden.
Mit dieser Zulassung zahlt man (meines Wissens) eine Pauschalsteuer von 192 Euro.
Darf ich dann meinen 16V (PL mit G-Kat, Euro 1) auf Doppel-Vergaser umrüsten, oder muß er als Youngtimer trotzdem mindestens die Abgasnorm, die er ab Werk hatte erfüllen?
MfG, Sven.
Beitrag bearbeitet (24.07.04 20:12)
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: Sa 24. Jul 2004, 19:14
von hadef
du darfst (im moment noch) dann auf vergaser umrüsten. allerdings hast du mit der 07er-zulassung sehr viele einschränkungen, die das fahren im öffentlichen strassenverkehr betrifft.
mfg hadef
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: Sa 24. Jul 2004, 23:43
von 53B
Du darfst dein Auto so verändern wie es der stand vor 20 Jahren war, sprich Weber sind soweit ich weiss erlaubt, perleffektlack und flipflop schon wieder untersagt. Kann aber auch sein das das nur so streng bei H Kennzeichen gesehen wird. Da muss das fahrzeug vorgeführt werden und die Note 3 erhalten, wärend es bei 07er Kennzeichen je nach Zulassungsstelle ausreicht das es 20 Jahre alt ist. Hast aber ein Fahrtenbuch zuführen und darfst nur Überprüfungs-, Bewegungs- und Werkstattfahrten machen. Die 07er Nummern sind eben nicht dafür gedacht günstig ne "alte Rostlaube" zu fahren, wenn Du es bis zu nem H Kennzeichen schafst schaut das anders aus.
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: So 25. Jul 2004, 00:23
von sciroccokartei
Ich denke Sven sollte mal mit seiner Zulassung über die Bestimmungen der 07er reden, die sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einmal TÜV das andere Mal Fahrtenbuch (wie bei uns) usw.
2008 ist noch lang hin, wegstellen ist o.k. aber doch regelmäßig mal fahren mit roten 06er oder Kurzkennzeichen!
Sind die 2er von Dir in meiner Kartei?
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: So 25. Jul 2004, 10:24
von 53B
Also so wie ich das mit bekommen habe ist das teilweise schon von Landkreis zu Landkreis unter umständen anders geregelt.
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: So 25. Jul 2004, 13:16
von Scirosto
Hallo,
die 07`er sind KEINE ZULASSUNG und hat mit einer Youngtimerzulassung (so etwas gibt es nicht) nichts zutun, die Fahrzeuge auf 07 sind rein Rechtlich nicht zugelassen, sie dürfen mit dem Kennzeichen nur Aufgrund einer Ausnahmeverordnung bewegt werden. Die Farbe, Originalität usw.. spielt hier KEINE Rolle, das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und alle Umbauten müssen TÜVkonform sein, der Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit Fahrzeuge, die einen KAT haben, können nachträglich nicht wieder ohne diesen Zugelassen werden. 2008 ist noch sehr lange hin, 2005 wird es neue Regelungen im Zulassungssystem geben, Leider sind die 07`er sehr in Gefahr und in einigen Zulassungsstellen werden schon 30 Jahre für die Zuteilung gefordert. Allgemein lohnen sich die 07`er nur bei mehreren Fahrzeugen.
@53B

Infos über die 07`er gibt es hier:
http://www.deuvet.de
Grüße Oli
Re: 07er-Zulassung und Steuer
Verfasst: So 25. Jul 2004, 15:32
von Sven
@Gregor:
Ja, die Beiden sind eingetragen.
Nr. 232 und Nr. 233
@all: Danke für die Infos!
Dann ist das Ganze wohl hinfällig. Schade!
MfG, Sven.
Beitrag bearbeitet (25.07.04 16:33)