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Re: Wie ist das jetzt genau mit der Scheinwerferunterkante?

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 14:07
von sciroccotim
Fahr wieder hin es gillt nur für Autos ab der Baureihe 85 so weit ich weis! bleib einfach auf deinem Recht bestehen.

Re: Wie ist das jetzt genau mit der Scheinwerferunterkante?

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 20:13
von Eugen
StVZO ist der Gesetztext, was denn sonst????? Entweder kauft ihr euch endlich sowas oder schaut einfach auf www.stvzo.de
§51 regeld die Scheinwerferhöhe und wird vom §72 aufgehoben. Allerdings ist §72 nicht so eindeutig. Da steht sinngemäß, dass der §51 für Fahrzeuge angewendet wird, die ab dem 1. Jan. 1988 in Verkehr kommen. Da die ABE für den Scirocco aber vor 88 erstellt wurde, gilt es für alle Scirocco mit 116 und 116/1. Nach meinem Gesetzesverständnis gilt das aber nicht für den Scirocco mit ABE 116/2, da diese nach 88 erstellt wurde und dann dieses Gesetz berücksichtigt wurde.
Mein Tipp, fahr so viele Prüfer ab, bis du einen findest der es dir einträgt. Ich kenne viele Prüfer, die auch in 92er Sciroccos mit ABE 116/2 Fahrwerke eingetragen haben.

mfG,
Eugen