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Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 16:45
von dr.scirado
folti ich finds gut geschrieben, ganz anders als dein sonstiger schreibstil! die skizze haste auch gemacht? respekt!



greetz



Harry

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 16:51
von Roadagain
Hallo,

also gut geschrieben auf jeden Fall. Aber ich hab schon in der Fahrschule gelehrnt das wenn so was Passiert immer eine mitschuld hat.

Wenn du rechtsschutzverichert bist, ist ein anwalt auf jeden falls sinnvoll.


Grüsse

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 16:53
von Jürgens Rocco
Hallo Folti

Das ließt sich ja ganz ordentlich, wünsche schon mal viel Glück.
Super Skizze noch ein paar Fotos dazu (in Fahrtrichtung gemacht zeigen sie gut die Sicht?) ist aber kein muß.

Gruß
Jürgen



Beitrag bearbeitet (16.06.04 17:54)

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 16:58
von Jan-Hendrik
Joa, ich denke auch, dass man das Ganze so stehenlassen kann. Ist vernünftig formuliert und auch sehr verständlich.
Ich wünsch dir viel Glück bei der Geschichte, Folti.

MfG
Jan-Hendrik

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 17:05
von Sven
Hi Folti!

Du hast die Kurve recht groß gezeichnet und die anschließende Gerade in der Skizze nur kurz angedeutet.
Das sieht etwas unvorteilhaft aus!
Ich würde die Gerade (falls sie länger ist) komplett und mit Längenangabe einzeichnen.
Dann sieht man besser, daß der Streckenabschnitt gut einsehbar ist.
Der Text ist top! Den hast aber nicht Du geschrieben!? :hihi:

MfG, Sven. :wink:

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 17:35
von GTX
Ich würde das mit dem Hupen weglassen. Denn wer noch Zeit zum hupen hatte, hätte vielleicht auch den Unfall verhindern können...

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 17:49
von Jürgens Rocco
Das Bild ist gut. Kann man net meckern. SUPER

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 19:05
von Outlaw
na super mit dem spoiler auf dem bild sieht das schon super aus jung prolett sportliches auto RASER hehe

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Mi 16. Jun 2004, 19:06
von Outlaw
schuldig


habs vergessen is meist so ich geh schwer von 50 : 50 aus wenn du kein guten oder gar kein anwalt hast

Re: fragebögen der polizei bezüglich unfall nummer 2 ! hilfe !

Verfasst: Do 17. Jun 2004, 09:43
von Stephan
Hi Knechti,
die Polizei legt bei der Unfallaufnahme fest, wen sie als Unfallverursacher sieht. Der bekommt im Unfallprotokoll der Polizei die Nummer P1. Der Geschädigte bekommt die Nummer P2. Letztlich wirds auf 50:50 Regelung hinauslaufen, das heißt, der Gesamtschaden von beiden wird durch 2 geteilt und die Versicherung machen dann unter sich aus, wer wieviel zahlen muß. Du als Überholender mußt sicherstellen, dass ein gefahrloses während des gesamten Überholvorgangs sichergestellt ist. Wenn noch jemand vor Dir fährt, kannste halt nie wissen, ob der auch noch überholen will. Das wäre dann Überholen bei unklarer Verkehrslage. Eventuell warste in seinem toten Winkel, als er ausgeschert ist. Gleichzeitig muß der andere, der ausschert sicherstellen, dass niemand von hinten kommt. Also eine Patt-Situation. allerdings würde es den Anderen dann nur 35€ kosten. Wenn Sie Dir nachweisen können, dass Du den größeren Schuldteil hast, könnte es sein, dass Du nach Ziffer 105614 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges für Owi. mit 75€ und 3 Punkten belegt wirst.

MfG,
Stephan L.