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An alle Schweizer, Randgebietebewohner und Zollfüchse
Verfasst: Mo 7. Jun 2004, 20:01
von sciroccofreak willi
Muß man einen über 10 Jahre alten Gebrauchtwagen verzollen oder Mehrwertsteuer abführen, wenn man das Auto in der Schweiz kauft und nach D einführt?
Gäbe da was interessantes...
mfg
Willi
Re: An alle Schweizer, Randgebietebewohner und Zollfüchse
Verfasst: Mo 7. Jun 2004, 21:06
von ScirocCologne
Hallo Willi,
also ich kann mich dunkel an meine Ausbildungszeit erinnern, da waren mal die Einfuhrabgaben für einen PKW (allesdings neu) zu berechnen.
Da gibts die tollsten Dinger - kennst Du z.B. die Leuchtmittelsteuer ?
Fällt für jedes Birnchen im Auto an.....
Da ich aber im täglichen Berufsalltag (zum Glück) nichts mehr mit Zoll zu tun habe, kann ich Dir nur einen Link empfehlen:
http://www.zoll.de/infocenter/1_zic_ffm/index.html
Das ist das Zoll-Infocenter in Frankfurt. Die sollten es am besten wissen.
Re: An alle Schweizer, Randgebietebewohner und Zollfüchse
Verfasst: Di 8. Jun 2004, 00:32
von Scirocco-Franze
Willst den Inkablauen 16V steigern oder.
Gruß Franz
Re: An alle Schweizer, Randgebietebewohner und Zollfüchse
Verfasst: Di 8. Jun 2004, 08:52
von Andy
ich bin mir nicht sicher, wie das bei Gebrauchtteilen/-fahrzeugen bzw beim Privatkauf ist.
EUSt ist ja eigentlich nur dafuer gedacht, dass die USt beim Endverbraucher erhoben wird - bei gebrauchten Sachen wurde die ja bereits irgendwo mal gezahlt bzw abgefuehrt.
Wenn EUSt faellig wird, dann sind's 16% vom Kaufpreis und noch Zoll, der sich auch irgendwie nach dem angegeben Wert richtet
Sicherheitshalber mal beim Finanzamt anrufen bzw bei der Zollbehoerde.