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Re: Gutachten
Verfasst: Sa 31. Jan 2004, 22:46
von Anfänger
bräuchte ich auch.

)
Re: Gutachten
Verfasst: Sa 31. Jan 2004, 23:19
von doener.watz
Nur so eine Frage: Braucht ihr das für einen Eigenbau Wischer?
Re: Gutachten
Verfasst: So 1. Feb 2004, 12:08
von PHiL
Seas Sciroccohatza!
Wieso eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Der war Original auf den ersten Baujahren, der 2er Serie, drauf!
Bei mir steht das sogar im Typenschein... ("Wahlweise mit Einarmwischer oder....")
Re: Gutachten
Verfasst: So 1. Feb 2004, 13:49
von Eugen
Wieso zum Teufel braucht man was für einen Einarmwischer beim Scirocco? Den braucht man ja gra nicht eintragen lassen, wenn man den originalen nimmt. Wenn du ihn doch eintragen willst, dann ist das gar kein Thema, musste dem Prüfer nur zeigen, dass er original vom Rocco stammt.
Wenn du aber was brauchen solltest, dann könnte ich dir die Kopie meiner Eintragung schicken, hab den Prüfbericht nämlich immer noch rumliegen.
mfG,
Eugen
Re: Gutachten
Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 19:06
von PHiL
@Sciroccohatza!
Tja, wenn ich dir was mailen soll, brauch ich schon deine Mail auch !
Zur Info:
Ist der Arm serienmäßig, brauchst du garnix.
Ist es ein Eigenbauwischer od. ein gekaufter umgebauter, mußt du entweder zur Landesregierung, oder zu einem Sachverständigen und dann zur Landesregierung.
Re: Gutachten
Verfasst: Mi 4. Feb 2004, 20:32
von Sebastian53b
will auch nen vernunftigen einarmwischer, meiner steht auf zehn nach zwei das sieht scheiße aus und der beifahrer kricht ne macke. der stand mal in der mitte aber die lieben von der

hatten da was gegen obwohl der tüv bei der neuzulassung nix gesagt hat.