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wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 00:52
von GTX
Ich habe bei ebay vor ca einem Monat ein Fahrwerk ersteigert. Geld habe ich auch sofort überwiesen, das Geld ist also mindestens nach 3 Wochen auf seinem Konto gewesen.
Nach mehreren Anfrage-Mails in denen ich vertröstet wurde u.a. mit "Karton zu klein" oder "zu schwer für die Post" reicht es mir nun langsam.
Gibt es da eine Frist die man abwarten sollte bis man so ein nettes Breiflein vom Anwalt schreiben läßt? Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?

Gruß Sebastian

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 01:00
von FF81
Vewrsuchs erstmal weiter im guten, gib ihm ratschläge, DPD oder Hermes z.B. wenn er darauf nicht reagiert, ruf ihn an(Telefonbuch) erst ganz zum schluß erstmal ebay anschreiben danach den Anwalt...

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 01:03
von dr.scirado
so sehe ich das auch!


habe zu weihnachten eine defekte videokamera gekauft, die war als makellos deklariert und der verkäufer hat die gewährleistung nicht ausgeschlossen. naja ich versuchs erstmal im guten, danach anwalt und basta!

greetz

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 01:10
von GTX
geht mir halt echt auf die Eier - 234 Euro kann man auch einfacher verschleudern.

Ich habe ihm als aller erstes den Tip mit den verschiedenen Versanddiensten gegeben. Sogar noch bevor er mir die erste mail geschrieben hat, habe ich bei ups rausgesucht was ein Paket der Größe von 4 Federbeinen und einem gewicht von 25 kilo kostet.

Naja mal sehen, auf die letzte Mail von gestern hat er noch nicht geantwortet.

Ein Kumpel hat vor ca einem Jahr auch eine defekte Kamera gekauft. Problem war das der Kerl in Österreich wohnt und man ihn deshalb nur schwer haftbar machen kann.

Gruß Sebastian

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 03:04
von Folterknecht
hi mal was grundsetzlicehs zur gewährleistugn udn garantie bei ebay ... das haben wir mal mit unseren BWL lehrer bequatscht, bei AUKTIONEN fällt generell immer jegliche garantie oder gewährleistung weg (ist so nach deutschen gesetz) ! auch wenn immer alle aus sicherheitsgründen dazu schreiben

und zum fahrwerk anschreiben anrufen usw. mail an ebay nutzt nix die können nix tun und machen ausserdem auch nichts, hab auchmal sowas gehabt.

geh zur bank und lass die üebrweisung zurückholen! geht auch (glaube sogar auch anch langem zeitraum ! auch wenn dir die leute am schalter sagen das geth nicht ...ES GEHT ! dauert nur und kostet evtl gebühr. 500 mark ist ja auch schon ne stange geld

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 03:18
von dr.scirado
@komissar-folti:


die ware wurde als einwandfrei deklariert in meinem fall! und dann hab ich ein recht auf erstattung!



greetz

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 03:57
von Folterknecht
ja stimmt, aber ich meinte das jetz so generell ....

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 08:07
von Macho
@folti:
>geh zur bank und lass die üebrweisung zurückholen!

Wie bitte soll das funktionieren ?


Gruß Macho

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 11:22
von Rolf
Soweit ich weiss, sind die Verkäufe bei eBay eben keine Auktionen im eigentlichen Sinn, sondern Verkäufe nach dem Fernabsatzgesetz. Bei Privatverkäufen können die Leut drunterschrieben was sie wollen, das ist umsonst getippt. Wenn ein Gerät als fehlerfrei deklariert ist und funktioniert nicht, dann ist das umtauschbar, pasta.

Und wenn ich 4 Wochen warten würde auf ein Teil für einen Scirocco, dann würde ich mal hier im Forum anfragen, wer denn mal lieb klopfen geht :cop: und wenn da mal 20 Leute stehen, die freundlich nach den Teilen fragen, wird er sicher gern bereit sein, das Teil auch abzüglich der Versandkosten und des Mehraufwands an Selbstabholer abzugeben, gell Daywalker? höhö...

Wir stehen doch zusammen, hm?

Rolf

Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???

Verfasst: Mi 31. Dez 2003, 11:26
von Jürgens Rocco
Also ich kann dir auch nicht genau sagen wie es 100% Richtig ist,
- aber ruhig bleiben egal wie schwer das ist ist wichtig.
- Höflich bleiben egal was der andere, Textmässig, vom Stapel lässt.
- Den ganzen E-Mailverkehr aufheben und sammeln.
- Eventuell Nachvorschungsantrag ( 5 - 10 € )bei der Bank stellen, damit man das Überweisen des Geldes schriftlich hat. Und natürlich dem anderen mitteilen das man das jetzt machen werde.
(Unser Kontakt hatte plötzlich das Geld auf dem Konto was vorher 14 Tage nicht bei ihm eingegangen war. Telefonisch hatten wie schon die Bestätigung von meiner und seiner Bank, was aber nicht gilt).
- Ich denke nach 4 Wochen kann man auch schon mal E-Bay um Rat Fragen. Also gesamte Mail in Reihenfolge sortieren (ist hilfreich), un an die entsprechende Stelle mailen und um Hilfe bitten
- E-BAY IST NUR EIN MARKTPLATZ ZUM HANDELN SONST NICHTS. Deswegen macht E-Bay da nichts. Es können nur schlechte Händler geahndet oder bestraft (ausschluß) werden.

----- Das Habe ich bei E-Bay im Forum gefunden Die Links gehen nicht ??----> e-bay > mein e-bay > gemeinschaft > (Diskussionen) mitreden > (benutzer helfen benutzern) kaufabwicklung >>> Ware bezahlt aber er liefert nicht hier die Antwort!!!(schrubber_1) <<< ist normalerweise gleich oben im thread

........Ware bezahlt aber er liefert nicht hier die Antwort!!!
schrubber_1 (0 )(Angebote des Autors ansehen)
13:47 18 Jun 2003

1.Hast du es Telefonisch probiert ?!

http://www.telefonbuch.de/

2.hast du es Schriftlich (Einschreiben oder Postkarte)
probiert ?!


3.Warte erst 1 Woche denke an die Überweisungs Laufzeit und die Laufzeit von der Post!


4. ist er per Email nicht zu erreichen!


mache das!
hier

und wenn alles nicht hilft dann das!



1.Da hast du die Möglichkeit die BLZ zu Prüfen ob die stimmt!

http://www.bankleitzahlen.de/

2. wenn höher wie 25 EURO kannst du das machen!

http://www2.ebay.com/aw/de-marktplatz.s ... 4-24093446
http://pages.ebay.de/help/community/insurance.html
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html
http://ebay.apfel.de/kaeuferschutz/antrag.pl

3. Melden kannst du!

hier

4. Lese mal
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4126

Dort kann mann auch eine online Anzeige machen einfach auf Köln oder Aachen gehen!

und dann noch das http://www.letzte-mahnung.de/ ........

Vielleich hilft es ja ein wenig

in meinem Fall war das Geld plötzlich da aber es fehlte etwas am Porto (wollte mehr Porto als in der Kaufabwicklung), hatte auch gedroht, habe ich dann mitgeteilt das ich jetzt vom kauf zurücktrete.
Meinen Rechtsschutz habe ich schon informiert, habe schon Schadensnummer, für alle Fälle. Mal abwarten was wird.
Ich hoffe ich konnte helfen
Jürgen