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50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 12:11
von Vitamin53B
Hab mir das mal zusammengesucht! Die 50cm gelten erst ab 1988! Aber nicht für die EZ sondern die Baureihe!!! :grins:

Hier die §en:

§50 Scheinwerferhöhe - gültig für die Fahrzeugbaureihe von vor dem 1.1.1988:

Text des alten Absatz III vor seiner Änderung durch V v. 16.11.84, der dann ab 1.1.88 Geltung hatte:

"Die untere Spiegelkante von Scheinwerfern darf nicht höher als 1000 mm, bei Zugmaschinen im land-
oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in
deren Auftrag verwendet werden, sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Bauart das
vorschriftsmäßige Anbringen der Scheinwerfer nicht zulässt und deren durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Scheinwerfer müssen an den Fahrzeugen einstellbar
und so befestigt sein, dass eine unbeabsichtigte Verstellung nicht eintreten kann."

Ab Fahrzeugbaureihe 1988 gilt dann:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 Teil 8 - Stand 01/2001

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht(1)

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein,
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer.

An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen
und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h
übersteigt, genügt ein Scheinwerfer.

Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h
genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen,
die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer
statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein.
Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet
werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken,
dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern
nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen;
es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein.
Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt
der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.



§50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor
dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

§ 50 Abs. 6a (Scheinwerfer an Fahrrädern mit Hilfsmotor und an Kleinkrafträdern bis 40 km/h)
Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sowie bei den vor dem 1. Mai 1965
erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 20 km/h genügt es, wenn die Anforderungen des § 67 Abs. 1 erfüllt sind.

§ 50 Abs. 8 (größte zulässige Belastungsabhängigkeit)
ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden.
Soweit für ungefederte Kraftfahrzeuge vor dem 1. Januar 1990 Allgemeine Betriebserlaubnisse erteilt worden sind, braucht
ein Nachtrag zu der Allgemeinen Betriebserlaubnis wegen der Belastungsabhängigkeit der Scheinwerfer für Abblendlicht erst
dann beantragt oder ausgefertigt zu werden, wenn ein solcher aus anderen Gründen erforderlich ist.

Volkswagen Scirocco ABE C 116 / 116/1 ab BJ. 1981

Für diese Baureihe ist der §50/3 Scheinwerferhöhe 500mm (Fassung ab 1988) unrelevant.



Hoffe ich konnte helfen! :-) Die Rennleitung wird weinen!

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 13:22
von Jan-Hendrik
Das klingt doch mal gut. ! :-) )
Woher hast du den Text ?
Weil derjenige, der ihn verfasst hat, weiss nicht, dass es nicht "unrelevant" heisst, sondern "irrelevant"... ;-)

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 13:41
von Vitamin53B
>>Weil derjenige, der ihn verfasst hat, weiss nicht, dass es nicht "unrelevant" heisst, sondern "irrelevant"...

peinlich, peinlich..... irrelevant ist mir zwar geläufig, aber frag mich jetzt nicht wie ich auf das un- gekommen bin... :doof:

hab den Text abgetippt.... vielleicht von UNfähig abzuschreiben, oder UNglaublich doof :grins:

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 14:44
von MaierD
Na, das ist ja mal ne gute Leistung von Dir!

Also, den Text druck ich mir aus und dann sollten die Meckereien beim TÜV ein Ende haben; die wissen nämlich selbst nicht wirklich, was das Gesetz in dieser Beziehung verlangt, Danke! :massa:

Daniel

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 16:27
von Jan-Hendrik
Jo, da muss ich dem MaierD echt zustimmen...reife Leistung von dir ! :thumb:

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 17:07
von Folterknecht
COOOOOL :)

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 17:54
von Jan-Hendrik
@Outlaw
Das war wohl eher auf die Höhe der Scheinwerfer bezogen und nicht auf das Nummernschild...

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 19:42
von dr.scirado
abend zusammen:


@vitamin53b: DANKE! fürs abtippen, damit können wir diese unendliche diskussion doch noch begraben! :kotz: oder kommt noch einer derwodaso das gegenteil behauptet? folti? :hihi:

mich hats ja nie gekümmert mit meinen 2x bj '83 :-P



greeetz


Harry

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: So 2. Nov 2003, 23:26
von Kenshii
Hier ist mein Veto:

Das was Vitamin da schreibt hab ich schon am 01.08. gesagt:

>>Hier mal der O-Ton von meinem TÜV-Ing.:

Es heißt wörtlich "......blablabla.....betrifft alle Fahrzeuge die nach dem 01.03.1988 erstmals zugelassen worden sind.......blablabla"

Der Gesetzgeber meinte damit alle die vom Kraftfahrzeugbundesamt erstmals erteilten Bauartgenehmigungen (ABE) für die Fahrzeuge.

Leider hat es der Gesetzgeber, wie so oft, versäumt diesen Text unmißverständlich dazulegen, so kann, oder besser gesagt wird er von den jeweiligen Organen (Polizei, TÜV) nach ihrem Ermessen/Wohlwollen ausgelegt.

Wenn eine Baureihe, nehmen wir unsere Roccos, vor dem 01.03.1988 genehmigt wurde und seitdem mit unverändeter[/] Karosserie gebaut wird/wurde, gelten die Vorschriften/Gesetze der Serie vor dem 01.03.1988 auch für die folgenden Fahrzeuge. Würden aber Änderungen am Modell vorgenommen die einer neuen Betriebserlaubnis bedürfen (siehe der Modellwechsel Scirocco 1 / ABE C53 und Scirocco2 / ABE C116 1/2), dann werden auch die neuen Gesetzesrichtlinien auf das neue Modell übertragen. Das alte Modell bleibt davon unberücksichtigt.

Soweit mein Ing.

Bevor es jetzt Diskussionen wegen der Leuchtweitenregulierung gibt, die für alle Fahrzeuge ab BJ. 92 vorgeschrieben ist: Das ist keine Bauartveränderung sondern eine Sicherheitseinrichtung.<<
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Der Haken an der Sache ist und bleibt die Auslegungsfähigkeit des Textes (da steht halt mal nix von "Baureihe"), die sich die Rennleitung auch zu Nutze macht.
Aus verständlichen Gründen will mir mein TÜV-Ing. das nicht schriftlich geben :-( (
Also müssen wir irgend jemanden finden, der zuständig ist und uns das unterschreibt das damit die gesamte Baureihe gemeint ist. Vorschläge?

Gruß Ken

Re: 50cm Scheinwerferhöhe? Für roccos egal!!!!

Verfasst: Mo 3. Nov 2003, 07:30
von Ralf
@vitamin53B

Hallo,
sehr gut recherchiert!!! Ich finde der Beitrag hat es verdient ins FAQ zu kommen.

Gruß,

Ralf