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Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 10:31
von Connie
Hallo!
Ich hab vor ein paar Tagen mal gepostet, dass meine Werkstatt mir einen riesigen Ersatzkat eingebaut hat, mit dem ich aufsetze wenn ich über kleine Unebenheiten fahre.
Hab dann bei Unifit einen Kat gefunden, der kleiner ist und die gleiche Norm erfüllt. Jetzt erzählt mir die Werkstatt, dass sie mir den höchstens kostenlos einbauen würden (wenn sie sich den angeschaut haben und für passend befinden). Sie würden mir keine Preisdifferenz auszahlen. Ich soll also den riesen-Kat, der drunter ist behalten, verhökern oder sonstwas damit machen. D.h., dass ich zwei Katalysatoren gekauft habe nur weil die keinen anderen gefunden haben und mir erzählt haben, dass es nur noch diesen Riesenkat für mein Auto gibt.
Ich habe aber 2 Jahre Garantie auf Einbau und Kat! Kann man da nicht irgendwas machen? Ich bin doch nicht schuld, wenn die es nicht gebacken kriegen sich bei anderen Lieferanten umzuschauen, oder?
Danke für die Hilfe.
Gruß Connie

Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 10:51
von Connie
Hallo!
Ich hab den seit ca. 2 Monaten drin. Und gemerkt, dass ich aufsetzt hab ich erst vor ca. einem Monat beim TÜV auf dem Bremsenprüfstand und danach halt immer wieder.
Ich hoffe ich kann da einiges mehr rausholen als nur einen kostenlosen Einbau (obwohl der nichtmal sicher ist wenn die meinen, dass der Kat,den ich mitbringe nicht passt)...
Ich bin richtig wütend auf die!
Gruß Connie

Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 11:16
von kipf
Hmmm.... zwei Monate... Das ist wohl wirklich zu lang... Schlage denen halt einen Deal vor
und hoffe auf Kulanz... Vielleicht nehmen sie Dir ja den Kat für 60% vom Kaufpreis zurück.
Ansonsten musst Du halt tatsächlich Deinen zu großen Kat versuchen bei eBay loszuwerden...
Ärgerlich ist das so wie so... Habe wegen einem Bosch-Dienst letztes Jahr kanpp 1000,-EUR
in den Sand gesetzt :wuetend :
Vielleicht sollte man von denen die Finger lassen, zumindest so lang man Scirocco fährt...
MfG
Uwe
Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 11:39
von Rico
Mach da mal richtig Druck. Du hast dein Rocco ja in die Werkstatt gebracht,
damit er fachmännisch repariert wird. Das haben sie nicht gemacht wenn der Kat aufsetzt.
Nicht alle Mängel sind sofort offensichtlich (wär auch zu schön), deshalb kannst
du sie vieleicht in die Haftung nehmen.
Hast du vieleicht noch was schriftliches vom TÜV? Dann nimm es mit und zeig es Ihnen.
Glaub mir das funzt. Hatte vor kurzem ein ähnliches Prob mit meiner Benzinpumpe.

Das klappte nach einem kurzen Tänzchen mit dem Chef wunderbar.

)
Gruß Rico

Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 13:49
von Connie
Wenn es nur der Bremsenprüfstand wäre! Es sind Gullideckel auf der Straße als auch an der Tanke, Straßen mit Spurrillen, Baustellenähnliche Straßen, abgeflachte Bordsteine (z. B. bei Ausfahrten) etc. Ist nicht lustig. Vor allem hab ich allein für das Teil €270 bezahlt und der Kat von Unifit kostet nur 129 €! Vor allem haben die gesagt ich soll den erstmal bestellen und dann gucken die erst, ob das überhaupt passt. Und weil die da schon unheimlich dran rumgeschweißt haben, vermute ich, dass der neue Kat zu kurz ist und die keinen Bock haben da noch rumzubasteln....
Also so schnell geh ich nicht mehr zum BOSCH Dienst!
Gruß Connie
Ich werd da nochmal hin und auf dem Tisch tanzen!
Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 16:30
von bluesciro
Mir wollte mal unsere hiesige VW Werkstatt einen neuen Kat verkaufen beim 16V weil der öfter nicht ansprang wenn du den Zündschlüssel gedreht hast,und was war es "DER ZÜNDANLASSCHALTER"soviel zu Werkstätten
Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 16:44
von Roadagain
Hallo,
ich denke wenn der kat den die rein gemacht haben so viel grösser ist als der alte ist der auch so viel schwerer.
Also haben sich die haltegummis verlängert, und werden schlieslich vorzeitig reissen.
Aus dem grund hääten die den garnicht einbauen dürfen.
Und seid wann wird der kat geschweist?
bei dem 90 ps ist da nen flansch zum anschrauben,
folglich wird beim ersetzen auch ein neuer rein geschraubt und nicht geschweist.
Und der selbe kat ist bei jedem zweiten 2erGolf und jetta pasat etc drin.
Also können die wem anders erzählen das es dafür keinen mehr gibt.
Von ernst gibts den z.b, bedeutet 6 schrauben aufdrehen und neuen kat rein stezten und 6 schrauebn zudrehen.
(nagut noch die 4 schrauben vom hitzeschutzblech)
falls da bei dem kat kein hitzeschutzblech mehr drunter ist dann ist im übrigen die ABE für dein autio erloschen.
Steht nämlich in der original abe von dem original KAT das es dran sein muss.
Wegen der hitze, sonst könten sich teile die von unten gegen fliegen beim fahren oder püarken entzünden.
Grüsse
Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Mo 29. Sep 2003, 16:58
von Stephan
Hi,
fahr doch zum KfZ-Sachverständigen und lass Dir bestätigen, das der Kat die tiefste Stelle am Fahrzeug darstellt und zu tief ist. Laut StVZO dürfen Fahrzeuge ja nur so tief sein, dass sie in normaler Geschwindigkeit auch über schlechte Straßen bewegt werden können. Ist das bei Dir nicht mehr der Fall, hat die Werkstatt offenbar Schxxxx gebaut. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben solltest könnte sich auch der Gang zum Anwalt lohnen.
Der Sachverständige könnte jedenfalls bestätigen, dass die Werkstatt scheixx gebaut hat und das Fahrzeug sich deshalb nicht mehr in Verkehrssicherem Zustand befindet.
PS: Wie war das gleich mit dem Einschweißen? Ist ja nicht die normale Vorgehensweise zum Einbau von Auspuffteilen. Die darf eigentlich nur der Hersteller schweißen. Sonst gibts ja in der Regel schon Ärger beim nächsten TüV.
MfG,
Stephan L.
Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Di 30. Sep 2003, 10:50
von Connie
Also: ich war ja nach dem die den Kat eingeschweißt haben beim TÜV, der hat nichts gesagt und als mein Rocco aufgesetzt ist beim Bremsenprüfstand hat er auch nur gesagt: "Oh, da hat er wohl irgendwo aufgesetzt" das war alles.
Die vom BOSCH Dienst haben mich nichtmal verständigt, dass da der Kat drangeschweißt werden muss. Haben die einfach gemacht. Und hinterher haben sie mich nichtmal davor gewarnt, dass die Bodenfreiheit eingeschränkt ist.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Man kann doch jetzt nichts mehr mit Flanschen usw. machen, weil die doch in gewissem Sinne alles "verbastelt" haben mit ihrem rumgeschweiße!
Ich denke ich geh heut abend da mal vorbei und spreche mit dem Geschäftsführer. Ich geb mich nicht damit zufrieden. Notfalls muss ich einen Sachverständigen einschalten....
So eine scheiße, da denkt man man gibt sein Auto in gute Hände und hinterher hat man mehr probleme als vorher!!!!
Gruß Connie

Re: Rechtsfrage, Garantie?
Verfasst: Di 30. Sep 2003, 14:10
von gettokind
Na ist doch toll, dann können die dir auch gleich ne komplette Auspuffanlage ersetzen!
Auf die Flanschversion würde ich nicht verzichten wollen! Es gibt genügend Kat-Hersteller auf dem Markt, von denen der Kat unters Auto passt ohne zu schweißen.
Man denke da an GAT,HJS usw. Das mit dem Kat ist nicht mehr Lieferbar oder so ist glatt gelogen!
Die Pfuscher würde ich an die Wand nageln. Wenn der Kat zu Groß ist, dann passt der doch auch nicht in den Tunnel unterm Auto?! Oder?
Der Kat muss außerdem ür das Fz. Freigegeben sein, d.h. du musst irgend nen Schriebs mit ner Teilenumer und den Verwendbaren Fahrzeugen bekommen haben! Wenn nicht verlang das mal ganz einfach in dieser Bäckerbude!
Übrigens: Meine Autos sehen auch keine Boschdienste mehr! Die können nicht mal das Standgas einstellen an einer Bosch K-Jetronic, das machen die am Gasbowdenzug, ich dachte ich stehe im Wald. Nach einer angeblichen Reparatur eines angeblich durchgescheuerten Kabels wollten die von mir 260 DM und der Fehler war 2 Wochen später wieder da. Ich suche heute noch die Flickstelle oder nach einem neuen Kabel, was die gezogen haben müssten!