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Frage zu Kühlergrill

Verfasst: Sa 9. Aug 2003, 16:55
von Masterofdose
Hallo Leute,

also ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich meinen Kühlergrill tausche, den dann eintragen muss bzw. ne ABE brauche. Es zählt ja nicht als "sicherheitsrelevantes Teil". Höchstens zur Kühlsicherheit des Motors.

Markus

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: Sa 9. Aug 2003, 18:35
von Andy
ich hab seit Jahren nen Grill Marke Eigenbau drin (Bild s. Link unten) und da hat noch kein TUEV oder Polizist was gesagt.
Es soll aber Leute geben, die bestehen darauf, dass das Ding ne ABE hat oder eingetragen ist :-(

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: So 10. Aug 2003, 11:59
von Scirocco88
jo also ich habe auch nen eigenbau grill drinne, hat noch nie jemand was gesagt. ist so ein alu-renn-gitter. habe allerdings für das teil ne unbedenklichkeitsbescheinigung. also wenn die grünen was sehen wollen dann zeig ich denen eben die bescheinigung.

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: So 10. Aug 2003, 15:05
von NeaX
hab selber auch nen Eigenbau Grill drin... hat bisher auch niemanden interessiert....

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: Di 12. Aug 2003, 14:40
von veilside
Hallo, ich habe die V8 Maske von JE Design an meinem Rocco und da war ein Teilegutachten dabei. Zuerst hat mir der Prüfe das Grill nicht eingetragen weil es über die hälfte der Doppelscheinwerfer geht. Aber in dem Gutachten habe ich dann gelesen, dass es montiert sein darf wenn die scheinwerfer abgeklemmt sind. Also Stecker runter und zum Tüv. Keine Probleme dann.
MFG Patrick

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: Di 12. Aug 2003, 20:19
von Folterknecht
sehr logisch ..scheinwerfer abgeklemmt garkein scheinwerfer mehr scheinwerfer angeklemmt nur halbes licht darf net sein ! so ein unsinn !

Re: Frage zu Kühlergrill

Verfasst: Do 14. Aug 2003, 09:28
von veilside
Hallo, ich meine ich musste die inneren zwie scheinwerfer außer betrieb nehmen hat in der scheiß ABE gestanden. Hab dann Stecker ab gezogen. Hab sie aber wieder angeschlossen.

MFG Patrick